Ehe für alle

29.06.2017
  • Die Ehe für alle ist ein Meilenstein eines langen gesellschaftspolitischen Prozesses
  • Gleichgeschlechtliche Paare leben die grundsätzlichen Werte einer Ehe
  • Ein individuelles Recht wird gewährt, ohne das Recht eines anderen zu schmälern

„Wenn der Bundestag am Freitag dem Gesetzentwurf zustimmen sollte, wovon ich ausgehe, dann geht ein langer Kampf um Anerkennung und Gleichberechtigung homosexueller Paare zu Ende. Die Meilensteine dieser schwierigen und langwierigen Entwicklung kann man an Jahreszahlen festmachen – das Jahr 2017 wird dann ein ganz besonderes Datum sein“, erklärte Jürgen LENDERS, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag anlässlich der heutigen Debatte zur Ehe für alle.

Lenders weiter:

„Ich freue mich nicht nur für alle gleichgeschlechtlichen Paare, die sich das Ja-Wort geben wollen. Ich freue mich insbesondere darüber, dass ein langer gesellschaftspolitischer Prozess dazu geführt hat, dass heute 73 % der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes eine völlige Gleichstellung homosexueller Paare befürworten und für sie auch die Eheschließung mit dazu gehört. Auch wenn mir klar ist, dass es weiterhin immer noch Diskriminierung geben wird.

Da die Abstimmung im Bundestag nicht mehr dem Fraktionszwang unterliegt, möchte ich an die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion appellieren, nicht aus wahltaktischen Gründen oder aus Verärgerung darüber, dass der Koalitionspartner die Gunst der Stunde genutzt hat, gegen die eigene Überzeugung zu stimmen. Denjenigen, die sich vielleicht noch unsicher sind und mit sich ringen, möchte ich versichern, dass homosexuelle Paare durchaus konservative Werte leben möchten: sie sind bereit, für den anderen Verantwortung zu übernehmen und füreinander einzustehen mit allen Rechten und Pflichten, die dazu gehören und sie möchten dies offiziell vor der Gesellschaft als reguläre Ehe besiegeln. Nicht in der Sonderform der Lebenspartnerschaft, sondern als gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft.

Es geht hierbei um die Gewährung von individuellen Rechten für alle. Es ist ein Fehlschluss zu glauben, es gehe um einen Kuchen, wo einer etwas verliert, wenn der andere ein Stück bekommt. Vielmehr ist es für die Gesellschaft ein Gewinn, wenn gleiche Rechte für alle gelten.“

Den Dringlichen Entschließungsantrag zum Thema finden Sie hier.