Eckpunktepapier zur Spielhallenregulierung

24.03.2011

Wolfgang Greilich: „Glücksspielangebote dürfen die öffentliche Sicherheit nicht gefährden und müssen den Jugendschutz beachten“

„Die verstärkte Ballung von teilweise unseriösen Glücksspielangeboten beeinträchtigt in zunehmendem Maße die Entwicklung insbesondere größerer Städte in Hessen. Deshalb wollen wir da, wo die öffentliche Sicherheit und vor allem der Jugendschutz bedroht sind, aktiv werden,“ so Wolfgang Greilich, innenpolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion.

Weiter sagte Greilich:

„Hinter einen Großteil der Glücksspielanbieter stehen seriöse Unternehmen, die ihrerseits sowohl auf dem Gebiet der Prävention, der Suchtbekämpfung wie auch des Jugendschutzes engagiert sind. Einige davon sind anerkannte Partner und große Unterstützer des Sports in Deutschland. Gleichzeitig müssen wir diejenigen Anbieter im Auge behalten, die mit einem ausufernden Betrieb die Sicherheit der Städte gefährden.

Deshalb haben wir uns mit unserem Koalitionspartner darauf verständigt, parallel zur – länderübergreifenden – Beratung des Glücksspielstaatsvertrages auch landesweite Regelungen zu diskutieren, um die Suchtprävention weiter zu verbessern und den Minderjährigenschutz auszuweiten. Dazu wollen wir klare Sperrzeiten festlegen und uns auf räumliche Mindestabstände zwischen Spielhallen einigen, was auch bedeutet, dass pro Gebäude nicht mehr als eine Spielhalle zulässig sein soll.

Bei der Suchtbekämpfung und dem Jugendschutz sind vor allem höhere Anforderungen an die Schulung und Ausbildung des Personals zu stellen. Das kann durch ein übergreifendes Sperrsystem, ähnlich wie im Bereich der Spielcasinos, ergänzt werden. Einzelheiten dazu werden wir in den nächsten Wochen erarbeiten.“