EBS

05.09.2012

DR. BÜGER: „Förderung der EBS Law School ist in der Sache richtig – Vorverurteilungen wird es mit der FDP nicht geben. Private Hochschulen sind eine Bereicherung für die hessische Hochschullandschaft.“

„Dies gilt auch für die EBS, die erst Mitte dieses Jahres durch den Wissenschaftsrat akkreditiert wurde. In dem Bericht heißt es, dass die European Business School durch den ausgeprägten Praxis- und Berufsfeldbezug ihre Studierenden besonders gut auf ihr späteres Berufsleben vorbereitet. Dieses Bild der EBS wird nur allzu gern von der Opposition ausgeblendet. Es ist daher von der Sache her richtig, die EBS bei ihrem Ausbau am Standort Wiesbaden zu unterstützen. Was die Prüfung durch den Rechnungshof angeht, so sollte die Opposition den gemeinsam gewählten Weg einhalten. Anfang des Jahres haben alle Fraktionen einstimmig beschlossen, einen Prüfbericht des Rechnungshofes zu beantragen. Zu dieser Entscheidung steht die FDP im Gegensatz zur Opposition auch heute noch, die nun gegen die Spielregeln verstößt und noch vor Beendigung des Verfahrens, Urteile zieht“, so Dr. Matthias BÜGER, hochschulpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion.

Weiter sagte Dr. Büger:

„Doch wer bereits nach Konsequenzen ruft, ohne das Ergebnis zu kennen, der stellt nicht nur den Rechtsstaat auf den Kopf, sondern wird auch der wichtigen Aufgabe des Hessischen Rechnungshofes nicht gerecht. Eine Vorverurteilung der EBS, wie es die Opposition heute im Plenum par excellence durchexerzierte, wird es mit der FDP nicht geben. Wir wehren uns auch entschieden gegen die Forderung der Opposition, vor Beendigung des Rechnungshofverfahrens die Förderung der EBS einzustellen. Diese Forderung beruht nicht auf Fakten, sondern ist der ideologischen Ablehnung der Opposition gegenüber der Förderung privater Hochschulen geschuldet. Die FDP steht für eine Vielfalt in der hessischen Hochschullandschaft und dazu werden auch in Zukunft private Hochschulen zählen.“