Durchsuchungen bei Darmstädter Echo

26.06.2014

RENTSCH: Pressefreiheit ist hohes, schützenswertes Gut – FDP stellt Antrag zu Verhältnismäßigkeit der Maßnahme

Anlässlich der heutigen Berichte über Durchsuchungen in den Redaktionsräumen des Darmstädter Echos durch Staatsanwaltschaft und Polizei erklärte Florian RENTSCH, medienpolitischer Sprecher und Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag: „Wir als Liberale bekennen uns deutlich zur Pressefreiheit als ein hohes und schützenswertes Gut unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Aus diesem Grund sind wir auch der Überzeugung, dass sämtliche staatsanwaltliche Maßnahmen gegenüber Medienunternehmen immer strengstens dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit unterliegen müssen. Der Deutsche Journalistenverband sieht in den Durchsuchungen „einen massiven Eingriff in die Pressefreiheit“. Um den genauen Sachverhalt aufzuklären und weiterführende Informationen über die Durchsuchungsmaßnahmen zu erhalten, wird die FDP-Fraktion daher einen Berichtsantrag einbringen, der insbesondere auf die Klärung der Verhältnismäßigkeit des Vorgehens von Polizei und Staatsanwaltschaft abzielt.“

Weiter erklärte Rentsch:

„Für uns als FDP steht fest, dass die vielfältige Medienlandschaft in unserem Land eines zurückhaltenden Staates bedarf. Im Hinblick auf die Bedeutung der Pressefreiheit kann ein Vorgehen, wie es bei der Durchsuchung der Redaktionsräume des Darmstädter Echos stattfand, stets nur die ultima ratio sein. Andererseits kann das Internet ordnungspolitisch zum Schutz des Einzelnen nicht als rechtsfreier Raum betrachtet werden. Wir hoffen, dass unser Berichtsantrag einen Beitrag bei dieser relevanten Abwägung leisten kann.“

Download des Dringlichen Berichtsantrag der FDP-Fraktion als PDF-Datei