Durchsuchungen bei Darmstädter Echo

02.07.2014

RENTSCH: Abwägung von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz im Internet ist besondere Herausforderung für den Rechtsstaat – Größtmögliche Zurückhaltung des Staates mit Eingriffen in die Presse

Anlässlich der Beantwortung des Berichtsantrages der FDP im Rechtsausschuss des Hessischen Landtages zur Durchsuchung der Redaktionsräume des Darmstädter Echos erklärte Florian RENTSCH, rechts- und medienpolitischer Sprecher und Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion: „Die Landesregierung hat sich heute klar dazu bekannt, dass auch für sie der Schutz der Pressefreiheit ein besonders schützenswertes Gut in unserem Rechtsstaat sind und daher Durchsuchungen von Redaktionsräumen auch bei der Strafverfolgung nur dann in Betracht kommen darf, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind. Die Strafverfolgungsbehörden sind in jedem Fall angehalten, auch grundsätzlich sehr genau zu prüfen, ob ein so weitreichender Eingriff in die Pressefreiheit noch in nachvollziehbarem Verhältnis zu den in Rede stehenden Verdachtsmomenten einer Straftat steht. Das Fehlen höchstrichterlicher Rechtsprechung zur Frage, wann ein Beitrag eines Dritten dem Presseorgan zugerechnet werden kann und wann es lediglich eine private Meinungsäußerung ist, ist bedauerlich.“

„Die Entwicklungen gerade in jüngster Vergangenheit haben gezeigt, dass eben dieses Spannungsverhältnis zwischen der Meinungsfreiheit und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet, eine der größten rechtsstaatlichen Herausforderungen unserer Zeit ist. Dabei geht es nicht nur um Fälle der Schmähkritik und Beleidigungen, die auch verfolgt werden müssen, um nicht im Internet einen rechtsfreien Raum für ehrabschneidendes Verhalten zu bieten. Auch negative Foreneinträge, deren Anonymitätsschutz der Bundesgerichtshof diese Woche bestätigt hat, können für Dienstleister, Freiberufler oder Unternehmen massive wirtschaftliche Folgen bis hin zum Verlust der Lebensgrundlage haben. Umso wichtiger ist es, dass sich Nutzer von Foren oder anderen Plattformen ihrer Verantwortung und den Folgen ihres Handelns, das trotz der Anonymität des Internets strafrechtliche Folgen haben kann, bewusst sind.“