Dritte Lesung des hessischen Schulgesetzes

08.06.2011

DÖWELING: Mit dem Schulgesetz wird das liberale Kernanliegen einer Selbstständigen Schule umgesetzt
„Die Verabschiedung des neuen hessischen Schulgesetzes ebnet den Weg für ein modernes Schulsystem in unserem Land.“

Weiter erklärte Döweling in der heutigen Debatte im Hessischen Landtag:

„Es gibt gibt den Schulen den notwendigen Freiraum, um sich zu selbstständigen Schulen weiter zu entwickeln.

Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag begrüßt ausdrücklich, dass in Zukunft alle Schulen von einem deutlichen Maß an mehr Eigenverantwortung und Selbstständigkeit profitieren werden. Damit wird ein zentrales Ziel liberaler Bildungspolitik verwirklicht. Wir haben die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass Hessens Schulen mehr Freiheit bei der Unterrichtsgestaltung und Unterrichtsorganisation, in der Verwendung der finanziellen Mittel sowie bei der Personaleinstellung erhalten. So können die Schulen besser auf die Bedürfnisse und Anforderungen vor Ort eingehen, ihr Schulprofil weiterentwickeln und Schülerinnen und Schüler bestmöglich fördern. Die Schulen bekommen darüber hinaus auch die Möglichkeit, sich freiwillig in eine „Selbstständige Schule“ zu wandeln. Im Zuge dessen können sie noch größere Freiheiten bei der Stellenbewirtschaftung, der Personal- und Sachmittelverwaltung und dem flexiblen Einsatz der Lehrkräfte wahrnehmen. Die selbstständigen beruflichen Schulen erhalten darüber hinaus das Recht, sich zu rechtsfähigen Anstalten des öffentlichen Rechts zu entwickeln, wenn sie im Hessencampus agieren.

Mit der Verabschiedung des Schulgesetzes werden zugleich die rechtlichen Grundlagen zur Realisierung der Mittelstufenschule in Hessen geschaffenPM. Dadurch kann die zentrale Idee der Anschlussorientierung als Kern der pädagogischen Arbeit sowie die stärkere Verzahnung von Schule und Berufsleben umgesetzt werden. Denn durch die Weiterentwicklung der Bildungsgänge der Haupt- und Realschule und durch die Kooperation mit den beruflichen Schulen oder Ausbildungsbetrieben werden sowohl der Praxisbezug als auch die Berufsorientierung verstärkt. Unser Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler entsprechend Ihrer Fähigkeiten, Interessen und Talente individuell und intensiv zu fördern, sodass kein Kind oder Jugendlicher die Schule ohne Schulabschluss verlassen muss. Die Mittelstufenschule wird einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten.

Insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, der in Hessen fortschreitet, ist es richtig und notwendig, dass die Schulen die Möglichkeit bekommen, sich zu Verbundschulen zusammenzuschließen. Dadurch können Schulen zukünftig über mehrere Standorte verfügen. So kann Schulvielfalt auch im ländlichen Raum gesichert werden.

Wir stehen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen und befürworten deshalb, dass die sonderpädagogische Förderung weiterentwickelt wird. Daher ist es richtig, dass die Anmeldung aller Kinder zukünftig in der Regelschule erfolgt. Damit wird der Grundstein gelegt, Inklusion von der Ausnahme zur Regel zu machen. Für uns sind die gemeinsame Beschulung sowie der Abbau von Vorurteilen und Vorbehalten gegenüber Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wichtige Anliegen. Jedoch werden Eltern auch weiterhin die Wahlmöglichkeit haben, ihr Kind in einer Förderschule beschulen zu lassen. Es gilt der Leitsatz: Soviel gemeinsames Lernen wie möglich, soviel getrennte Förderung wie nötig. Dies ist eine vernünftige Lösung im Sinne des Kinderwohls.

Mit der Einführung von Bildungsstandards und Kerncurricula ist Hessen zukunftsweisend: weg von der starren Fixierung auf überfüllte Lehrpläne und hin zu mehr Freiraum für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräften mit stärkerer individueller Förderung. Dafür wurde im neuen Schulgesetz die rechtliche Grundlage geschaffen.“