Dr. h.c. HAHN zur Mandatsberechnung bei der Landtagswahl

01.10.2019

WIESBADEN – Anlässlich der Pressekonferenz der Fraktion der AfD bezüglich der Mandatsberechnung bei der vergangenen Landtagswahl erklärte der für Wahlrecht zuständige Abgeordnete der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN:

„Es stellt ein berechtigtes Anliegen dar, zu überprüfen, ob eine demokratisch legitimierte Sitzzuteilung vorliegt. Dafür zuständig ist das sogenannte Wahlprüfungsgericht, das Einwendungen gegen die Wahl prüft.“