DR. h.c. HAHN zum Wahlprüfungsgericht

18.12.2019
  • Staatsgerichtshof ist gefragt
  • Vertrauen auf den Rechtsstaat

WIESBADEN – „Die erste Entscheidung liegt vor, nun ist der Staatsgerichtshof gefragt“, sagt Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, Vizepräsident des Hessischen Landtags und Mitglied der Fraktion der Freien Demokraten, in Bezug auf die Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts. Dieses hat die Landtagswahl vom 28. Oktober 2018 für gültig erklärt. Hintergrund: Die AfD hat die Zusammensetzung des Landtags infrage gestellt, ihrer Berechnung zufolge müsste das Gremium 138 statt 137 Mitglieder haben. Die AfD will nun vor den Staatsgerichtshof gehen: „Der Staatsgerichtshof wird die richtige Entscheidung treffen. Wir vertrauen auf den Rechtsstaat“, sagt Hahn.

Aus Sicht der Freien Demokraten ist weniger relevant, ob der Landtag 137 oder 138 Mitglieder hat. „Wir wollen, dass der Landtag wieder die gesetzlich vorgegebene Zahl von 110 Mitgliedern hat und setzen uns für eine entsprechende Wahlrechtsreform ein“, erklärt Hahn.