Dr. h.c. HAHN zum Untersuchungsausschussgesetz
- Hessen braucht ein Untersuchungsausschussgesetz
- Vorpreschen der Linken ist nicht hilfreich
- Inhaltliche Vorschläge der Freien Demokraten liegen auf dem Tisch
WIESBADEN – „Hessen braucht endlich eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Untersuchungsausschüsse. Jeder Untersuchungsausschuss in der Vergangenheit hat diese Notwendigkeit belegt. Deshalb haben die Freien Demokraten bereits Ende Februar die anderen Fraktionen im Hessischen Landtag angeschrieben und angeboten überfraktionell an einem Gesetz zu arbeiten. Dazu haben zwischenzeitlich alle Fraktionen ihr Einverständnis signalisiert. Unnötig und nicht hilfreich ist deshalb der Gesetzesentwurf der Linken in diesem Zusammenhang, weil er die notwendige Gemeinsamkeit; die eine solche das Parlament betreffende Regelung bedarf, gefährdet. Wir Freie Demokraten hoffen dennoch, dass es auf diesem Weg gelingen wird, ein gemeinsames Hessisches Untersuchungsausschussgesetz auf den Weg zu bringen“, erklärt der Vizepräsident des Hessischen Landtags, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN.
Dr. h.c. Hahn weiter:
„Inhaltlich haben wir Freie Demokraten auch einige Vorschläge gemacht, die auch weitgehend konsensfähig sein sollten:
– Wir schlagen eine stringente Regelung zum Ausschluss von Mitgliedern, die an den zu untersuchenden Vorgängen beteiligt waren, vor. Der Entwurf Kaufmann war aus unserer Sicht zu ungenau, bzw. hatte zu viel Interpretationsspielraum.
– Wir wollen bei der Zuteilung der Ausschussvorsitze für die Untersuchungsausschüsse das gleiche Verfahren anwenden, wie für die regulären Ausschüsse. So könnte der Ausschussvorsitz auch einer anderen Fraktion zufallen, als der Größten.
– Wir schlagen vor, eine Regelung zu externen Sachverständigen aufzunehmen. Gerade im NSU UNA 19/2 hat sich die Beauftragung eines Sachverständigen zur Unterstützung des UNAs bewährt.
– Wir Freie Demokraten sehen auch die Notwendigkeit, neben dem Ausschussvorsitz auch den Fraktionen zumindest eine wissenschaftliche Stelle zur Verfügung zu stellen, um die Arbeit des UNA vorzubereiten und zu begleiten.
Ob es, wie in anderen Ländern vorgesehen, auch eine Vereidigung von Zeugen geben kann, wäre ein Punkt bei dem wir offen sind, der aber sicherlich in den Beratungen der Kommission erfolgen muss.“