Dr. h.c. HAHN zum Datenschutz

13.05.2020
  • Datenschutz auf hohem Niveau
  • Weitere Anstrengungen erforderlich

WIESBADEN – Zur heutigen Veröffentlichung des 48. Hessischen Datenschutzberichts sowie des 2. Informationsfreiheitsberichts erklärt der datenschutzpolitische Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN: „Die Tätigkeit des Hessischen Datenschutzbeauftragen und seiner Mitarbeiter hat auch 2019 dazu beigetragen, den Datenschutz in Hessen weiter auf einem hohen Niveau zu halten. Der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 zeigt, dass die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in verschieden Bereichen erst durch Hinweise und Interventionen des Datenschutzbeauftragten erfolgt. Beispielsweise wurde die Praxis der Anfertigung von Ausweiskopien für Probefahrten von Fahrzeugen geändert oder die datenschutzrechtliche Belehrung der Mieter beim Einsatz von Funkrauchmeldern eingeführt.“ Hahn ergänzt: „Aus Sicht der Freien Demokraten bedarf es weiterer Anstrengungen, den Datenschutz von Anfang an zu gewährleisten. Für den Bereich der Schulen haben die in der Corona-Krise ergriffenen Maßnahmen der vergangenen Wochen nochmals deutlich gemacht, dass Unterricht und Lernen mit digitalen Anwendungen sinnvoll und notwendig ist. Dabei sind allerdings die datenschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen.“ Erfreulich sei deshalb, dass zur Nutzung des Schulportals und von Microsoft Office 365 Fragen geklärt und Fortschritte erzielt werden konnten. „Unser Dank gilt daher dem Hessischen Datenschutzbeauftragten Professor Dr. Michael Ronellenfitsch und seinem Mitarbeiterstab für die erneut intensive Recherche- und Prüfarbeit, die sie jährlich für ihren Bericht leisten.“