Dr. h.c. HAHN zum 47. Hessischen Datenschutzbericht
- Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung führt zu Unsicherheiten bei Bürgern und Unternehmen
- Datenschutz bei Umsetzung des Digitalpakts rechtsicher regeln
- Dank gilt Datenschutzbeauftragten und seinem Mitarbeiterstab
WIESBADEN – Anlässlich der Vorstellung des 47. Hessischen Datenschutzberichts sowie des 1. Informationsfreiheitsberichts erklärte der datenschutzpolitische Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN: „Das Jahr 2018 stand im Zeichen des Inkrafttretens der europäischen Datenschutzgrundverordnung und der Neuregelung des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes. Die damit verbundenen Unsicherheiten von Bürgern und Unternehmen haben zu einer hohen Belastung beim Datenschutzbeauftragten und seiner Mitarbeiter geführt. Auch wenn sich mittlerweile die Anfragen verringerten, so muss doch angesichts der neuen Aufgaben auch zukünftig eine angemessene personelle Ausstattung sichergestellt werden. Es ist erfreulich, dass trotz der vom Hessischen Datenschutzbeauftragten aufgeführten Beispiele für Datenschutzverstöße, die ernst zu nehmen und abzustellen sind, festgestellt werden kann, dass das Datenschutzniveau in Hessen auch nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen hoch ist. Aus Sicht der Freien Demokraten ist es erforderlich, im Zuge der Umsetzung des Digitalpakts Schule in Hessen auch den vom Datenschutzbeauftragten wiederholt kritisierten Umgang mit sozialen Netzwerken in den Schulen rechtssicher zu regeln.“
Weiter erklärte Hahn:
„Unser ausdrücklicher Dank gilt daher an dieser Stelle dem Hessischen Datenschutzbeauftragten, Professor Dr. Ronellenfitsch und seinem Mitarbeiterstab für die erneut intensive Recherche- und Prüfarbeit, die sie jährlich für ihren Bericht leisten.“