DR. H.C. HAHN: Verfassungsschutz muss aus Hanau lernen
- Polizei ist Aufgaben sorgfältig nachgekommen
- Rechtsextreme Gesinnung konnte 2004 noch nicht erkannt werden
- Freie Demokraten fordern Verbesserung des Monitorings im Internet
Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, Obmann der Fraktion der Freien Demokraten im Untersuchungsausschuss zum rassistisch motivierten Anschlag von Hanau, hat aus der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses zwei wesentliche Erkenntnisse gezogen: „Die Polizei in Hanau ist ihren Aufgaben nach der ersten Strafanzeige des späteren Attentäters Tobias R. im Jahr 2004 vollumfänglich und sorgfältig nachgekommen“, erklärt Hahn. Die heutige Zeugenvernehmung habe deutlich gemacht, dass der zuständige Polizeihauptkommissar und dessen Kollege ausführlich im Umfeld beziehungsweise bei den genannten Personen im Bekannten- und Freundeskreis ermittelt und auch das zuständige Gesundheitsamt über den psychischen Zustand von Tobias R. informiert hätten. „Die später zu Tage getretene rechtsextreme Gesinnung von Tobias R. konnte nach dem Stand damaliger Ermittlungen nicht erkannt werden.“
Mit Blick auf den Verfassungsschutz fordert Hahn: „Das Landesamt für Verfassungsschutz kann und muss aus Ereignissen wie in Hanau lernen.“ Der als Zeuge geladene Präsident des hessischen Verfassungsschutzes habe deutlich gemacht, welche Herausforderung Tobias R. für die Behörde darstellte. „Ohne Erkenntnisse zur Person gibt es keinen Anlass, nach weiteren Erkenntnissen zu forschen. Hier besteht Verbesserungsbedarf: Mit den richtigen personellen und sachlichen Mitteln sowie der notwendigen externen Expertise muss künftig geschaut werden, wie man das bestehende Monitoring im Internet verbessern kann.“ Tobias R. hatte in den Tagen und Wochen vor der Tat sein Manifest sowie Bekennervideos hochgeladen. „Solche Dinge müssen frühzeitig von den Sicherheitsbehörden entdeckt werden können“, verdeutlicht Hahn.