DR. H.C. HAHN: Untersuchungsausschuss Hanau hat Tatgeschehen aufgearbeitet

  • Freie Demokraten legen Sondervotum vor
  • Gute Arbeit der Polizei in Tatnacht
  • Erreichbarkeit des Notrufs unabdingbar

Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, Obmann der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag im Untersuchungsausschuss zum rassistisch motivierten Anschlag von Hanau (UNA 20/2), zeigt sich anlässlich der heutigen Plenardebatte zum Abschlussbericht des UNA 20/2 grundsätzlich zufrieden mit der Arbeit des Ausschusses: „Es ist gelungen, das Geschehen in der Tatnacht aufzuarbeiten und Fehler zu identifizieren. Eine wichtige Erkenntnis des Ausschusses ist, dass die Tat durch hessische Sicherheitsbehörden nicht zu verhindern gewesen wäre. Dennoch wurden Fehler gemacht, die sich nicht wiederholen dürfen.“ Die Freien Demokraten haben dem Abschlussbericht überwiegend zugestimmt und Vorschläge für Handlungsempfehlungen unterbreitet, die vollständig übernommen wurden. „Da in manchen Punkten kein Kompromiss möglich war, haben wir Freie Demokraten ein Sondervotum vorgelegt“, sagt Hahn.

Teil des Sondervotums ist die Bewertung der Polizeiarbeit in der Tatnacht. „Obwohl es am Tatabend personelle Herausforderungen gab, haben die Einsatzkräfte der Polizei erfolgreiche Arbeit geleistet“, betont Hahn. Kritik übt Hahn aber an hohen Vertretern des Innenministeriums und der Polizei, denn der Untersuchungsausschuss habe gezeigt, dass es durch diese viel zu wenig Unterstützung für die Polizisten gab. Hahn fordert: „Die hessischen Sicherheitsbehörden benötigen eine echte und offene Fehler- und Führungskultur. Wichtig für eine gute Fehlerkultur sind Wertschätzung und Vertrauen – die Einsatzkräfte müssen sich auf die Unterstützung der Polizeiführung und des Innenministeriums verlassen können.“

Im Hinblick auf die Erreichbarkeit des Notrufs sind die Freien Demokraten zu einem anderen Urteil gekommen als der Abschlussbericht und haben dieses in ihrem Sondervotum festgehalten. „Die Notruf-Infrastruktur der zuständigen Polizeistation war bereits Jahre vor dem Anschlag unzureichend. Obgleich unklar ist, ob ein funktionierender Notruf in der Tatnacht Leben hätte retten können, ist dieser Zustand nicht tolerierbar. Die Erreichbarkeit des Notrufs ist ein zentrales Versprechen des Rechtsstaats und muss jederzeit gegeben sein“, unterstreicht Hahn und ergänzt: „Die Verantwortlichen kamen ihrer Verpflichtung nicht nach, für eine funktionierende und ausreichend ausgestattete Notruf-Infrastruktur zu sorgen. Dass die Leitungen des Polizeipräsidiums Südosthessen sowie des Landespolizeipräsidiums dafür keine Verantwortung übernehmen, ist inakzeptabel.“