DR. H.C. HAHN: Reduzierung der Wahlkreise muss Ziel bleiben

07.12.2021
  • Veränderter Zuschnitt kann nur der erste Schritt sein 
  • FDP-Vorschlag für Wahlrechtsreform liegt auf dem Tisch

WIESBADEN – Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, Vizepräsident des Hessischen Landtags, hat die heute im Plenum diskutierte Änderung der hessischen Landtagswahlgesetze als einen von mehreren erforderlichen Schritten bezeichnet. „Durch den aktuell vorliegenden Gesetzentwurf von CDU, Grünen und Freien Demokraten werden infolge eines Urteils des Hessischen Staatsgerichtshofs rechtliche Vorgaben zum Zuschnitt der 55 hessischen Wahlkreise umgesetzt, um eine annähernde Gleichheit des Stimmengewichts in Nordhessen und dem Rhein-Main-Gebiet zu gewährleisten. Darauf folgen muss aber als nächster Schritt eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise. Diese bleibt unser Ziel“, erklärt Hahn, der auch Wahlrechtsexperte der Fraktion der Freien Demokraten ist und seit langem für eine Wahlrechtsreform kämpft.

Hahn ergänzt: „Wir rechnen damit, dass es durch den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP auf Bundesebene zeitnah zu einer Wahlrechtsreform mit dem Ziel einer Verkleinerung des Bundestags kommen wird. Dann wird auch der durch Überhang- und Ausgleichsmandate ebenfalls aufgeblähte Hessische Landtag nicht umhinkommen, sich erneut mit den Vorschlägen der Freien Demokraten zu einer Wahlrechtsreform auf Landesebene auseinanderzusetzen.“ Die Freien Demokraten haben für den Landtag eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise auf 45 gefordert, damit der Landtag wieder seine eigentlich vorgesehene Zahl von 110 Abgeordneten erreicht. „Damit würden wir eine faire und wirksame Reform erreichen, die die Arbeitsfähigkeit des Parlaments stärkt.“