DR. H.C. HAHN: Jetzt muss die Sacharbeit im Mittelpunkt stehen
- FDP-Obmann zieht Zwischenbilanz zum Hanau-Untersuchungsausschuss
- Anhören der Opfer-Angehörigen war richtig und wichtig
- Bislang kein Behördenversagen erkennbar
„Von jetzt an muss ausschließlich die Sacharbeit im Mittelpunkt stehen“, fordert Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, Obmann der Fraktion der Freien Demokraten im Untersuchungsausschuss zum rassistisch motivieren Anschlag von Hanau (UNA 20/2), anlässlich der heute vom Ausschussvorsitzenden Marius Weiß gezogenen Zwischenbilanz zur Ausschussarbeit. „Es war richtig und wichtig, dass zunächst die Angehörigen der Opfer angehört wurden. Nicht zuletzt, weil sie zu behebende Defizite im Umgang mit Opfer-Angehörigen aufgezeigt haben“, erklärt Hahn. So habe es auf staatlicher Seite an Wissen über kulturelle und religiöse Rituale gefehlt. Auch auf die Möglichkeit psychologischer und anwaltlicher Unterstützung seien die Angehörigen nicht frühzeitig hingewiesen worden.
„Jetzt vertieft an die Sacharbeit zu gehen, ist wichtig, weil noch vieles aufzuklären ist: zum Beispiel, wie der Täter Tobias R. an Waffen gekommen ist und wer für Erteilung und Überprüfung der Erlaubnis zum Waffenbesitz zuständig war. Ebenso muss der Einsatz am Täterhaus analysiert werden. Auch wenn der Täter bekanntlich nicht geflüchtet ist, sondern sich selbst gerichtet hat“, sagt Hahn.
In diesem Zusammenhang war jüngst der Hubschraubereinsatz in die Diskussion geraten. Dazu haben die Freien Demokraten gemeinsam mit SPD und Linken einen Beweisantrag gestellt. „Wir wollen die Besatzung des Hubschraubers und die Kontaktperson am Boden als Zeugen hören und herausfinden, welche Informationen sie über den Einsatz hatten. Falls es hier Versäumnisse gab, müssen diese aufgedeckt werden, um für die Zukunft zu lernen und eine Wiederholung zu vermeiden. Das ist schließlich die Hauptaufgabe eines Untersuchungsausschusses“, betont Hahn.
Er stellt zudem fest: „Die bislang im Ausschuss angehörten Vertreterinnen und Vertreter der Behörden von Staatsanwaltschaft bis hin zur Polizei sowie die Einsatzkräfte sind nach bisherigem Kenntnistand gewissenhaft mit den ihnen vorliegenden Informationen zu Tobias R. umgegangen. Ein Behördenversagen ist bislang nicht zu erkennen. Das macht mich zufrieden.“
Gleichwohl müsse der Verfassungsschutz in Bezug auf Online-Monitoring mutmaßlicher Rechtsextremisten, die ihre Taten im Netz ankündigen, besser aufgestellt werden.