DR. H.C. HAHN: Für eine Wahlrechtsreform ist es höchste Zeit
- Landtag soll wieder seine gesetzlich festgelegte Größe erreichen
- Mit 110 Abgeordneten handlungsfähig bleiben
- Experten unterstützen Gesetzentwurf der Freien Demokraten
WIESBADEN – „Die laufende Legislaturperiode steht kurz vor der Halbzeit – es wird höchste Zeit, eine Entscheidung über die angestrebte Größe des Landtags in der kommenden Wahlzeit zu treffen“, erklärt Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, Vizepräsident des Hessischen Landtags. Anlässlich der heutigen zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Freien Demokraten für eine Wahlrechtsreform bekräftigt Hahn die Notwendigkeit einer Reform: „Der Landtag muss wieder seine gesetzlich festgelegte Größe von 110 Abgeordneten erreichen. Dann ist der Landtag handlungsfähig, ohne so aufgebläht zu sein wie zurzeit mit 137 Abgeordneten.“ Der Vorschlag der Freien Demokraten sieht eine Reduzierung der Wahlkreise von derzeit 55 auf 45 vor. „Bei weniger Wahlkreisen kommt es zu weniger Überhang- und Ausgleichsmandaten“, erklärt Hahn.
Nach Überzeugung der Freien Demokraten wird mit ihrem Vorschlag der Wählerwille bestmöglich gewährleistet. „Unser Entwurf ist dafür der geeignetste Weg. Andere Vorschläge, bei denen direkt gewählten Abgeordneten ihr Mandat verweigert wird, halten wir hingegen für verfassungswidrig“, erläutert Hahn. Er erinnert daran, dass es in der Experten-Anhörung viel Lob für den FDP-Vorschlag gab: Der Entwurf wurde als gelungen und verfassungskonform bezeichnet. Außerdem haben die Fachleute festgestellt, dass der Vorschlag der Freien Demokraten die Parlamentsvergrößerung „effektiv bekämpfen“ und ein Modell für andere Länder werden könne. Der Vorschlag sei sehr gut, weil er „am bisherigen System der Mechanik der Sitzvergabe festhalte, es sich also um einen ,minimal-invasiven Eingriff‘ ins bestehende System“ handele.