DR. H.C. HAHN: Freie Demokraten unterstützen Landtagswahlrecht ab 16 Jahren
- Interessen jüngerer Menschen werden unzureichend berücksichtigt
- Politisches Interesse ist keine Frage des Alters
- Volksentscheid zur Verfassungsänderung kann mit Landtagswahl stattfinden
Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, FDP-Vizepräsident des Hessischen Landtags und Wahlrechtsexperte der Freien Demokraten, hat sich im Namen der Freien Demokraten für eine Absenkung des Landtagswahlalters auf 16 Jahre ausgesprochen. „Das Wahlergebnis spiegelt den Willen des Volkes wider und legitimiert erst die Volksvertreterinnen und -vertreter zu handeln. Daher ist es unbedingt notwendig, die gesamte Bevölkerung einzubeziehen. Bisher werden Interessen jüngerer Menschen in politischen Entscheidungsprozessen nur unzureichend berücksichtigt“, erklärt Hahn anlässlich der heutigen Plenardebatte über eine entsprechende Verfassungsänderung. „Das ist schon demokratietheoretisch falsch. Fatal wird es aber dann, wenn es um Entscheidungen geht, die weit in die Zukunft reichen und jüngere Menschen deutlich länger und stärker betreffen als ältere.“ Besonders stark sei das bei Fragen der Renten-, Finanz-, Digital- und Klimapolitik der Fall. „Potenzielle Fehlentscheidungen von heute stellen die jetzt jungen Menschen morgen vor vollendete Tatsachen.“
Hahn verweist darüber hinaus auf die Jugend- und Sozialforschung, laut der es keinen grundsätzlichen Unterschied zwischen den Willensbildungsprozessen 16- und 18-Jähriger gibt. „Mangelndes politisches Interesse und fehlendes Verantwortungsbewusstsein sind also keine Frage des Alters, sondern eine Folge von Erziehung und Erfahrung. Auch Volljährige treffen mitunter Wahlentscheidungen, die von anderen als unvernünftig empfunden werden, oder nehmen ihr demokratisches Wahlrecht nicht wahr“, erklärt Hahn. Von einer Absenkung des Wahlalters gehe also mitnichten eine Gefahr für den politischen Willensbildungs- und Kommunikationsprozess aus.
Hahn ist überzeugt: „Eine Absenkung des Wahlalters wird es zahlreichen Jugendlichen ermöglichen, demokratische Erfahrungen im Wahlprozess zu machen. Diese politische Partizipation wird auch die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen zwischen 16 und 18 Jahren stärken und kann dazu beitragen, die Gesamtwahlbeteiligung zu stabilisieren und zu steigern.“ Viele Bundesländer, aber auch Österreich, machten es Hessen vor, wie es gehe: Sie lassen Jugendliche schon mit 16 Jahren an die Wahlurne. „Warum also sollten wir diesen Schritt nicht endlich auch in Hessen wagen?“, fragt Hahn.
Keiner dürfe vergessen, dass eine Änderung der Hessischen Verfassung notwendig sei. „Der Volksentscheid gemäß Artikel 123 Absatz 2 HV kann mit der Landtagswahl im Herbst 2023 durchgeführt werden“, so der Vorschlag der Freien Demokraten.