DR. H.C. HAHN: Fraktionen sollen Farbe zur Wahlrechtsreform bekennen

  • Freie Demokraten stellen Gesetzentwurf vor
  • Landtag hat mit 110 Abgeordneten sinnvolle Größe
  • Zahl der Wahlkreise von 55 auf 45 reduzieren

WIESBADEN – „Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass der Hessische Landtag wieder seine gesetzlich festgelegte Größe von 110 Abgeordneten erreicht. Das wollen wir mit einer Wahlrechtsreform erreichen, mit der die Zahl der Wahlkreise von 55 auf 45 gesenkt wird“, erklärt Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, Staatsminister a.D. und Vizepräsident des Hessischen Landtags. Er hat seinen Gesetzentwurf für eine Änderung des Landtagswahlgesetzes (Drs. 20/3680) heute bei einer Pressekonferenz in Wiesbaden vorgestellt. In der kommenden Woche wird der Entwurf im Plenum des Landtags in erster Lesung beraten.

„Ich appelliere an CDU und Grüne, aber auch an die anderen im Landtag vertretenen Fraktionen, den Weg für eine Änderung des Gesetzes freizumachen. Sie müssen nun Farbe bekennen, ob sie wirklich eine Reform wollen, oder ob alle in diese Richtung gehenden Bekundungen nur heiße Luft waren“, sagt Hahn. „Auf Bundesebene haben sich die Regierungsfraktionen von CDU und SPD immerhin ein kleines Stück in Richtung Reform bewegt. Die Politik in Hessen hat nun die Chance zu beweisen, dass sie Wert legt auf ein handlungsfähiges und effizient arbeitendes Parlament.“ Die gesetzlich festgelegte  Größe hatte sich nach Überzeugung Hahns über Jahrzehnte bewährt, Abläufe und Arbeitsverteilung hatten sich sehr gut eingespielt. „Wenn wir die Änderung jetzt auf den Weg bringen, kann sie zur nächsten Landtagswahl im Jahr 2023 greifen.“

Die derzeitige Größe des Landtags, dem aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten 137 Abgeordnete angehören, beeinträchtige die praktische Arbeitsfähigkeit des Parlaments. „Plenar- und Ausschusssitzungen dauern länger, der Plenarsaal musste umgebaut werden, und die Fraktionen mussten aus dem Landtag ausziehen, weil die Landtagsgebäude nicht genug Platz bieten. Außerdem sind durch die zusätzliche Zahl an Abgeordneten die Kosten für den Steuerzahler gestiegen“, erklärt Hahn. Je zusätzlichem Abgeordneten fallen jährlich 172.080 Euro an. „27 zusätzliche Abgeordnete kosten den Steuerzahler in einer fünfjährigen Legislaturperiode 23.230.800 Euro“, rechnet Hahn vor. „Eine Einhaltung der Abgeordnetenzahl dürfte daher sowohl unter dem Aspekt der Handlungsfähigkeit als auch aus finanzpolitischer Vernunft dem Wunsch der Bürger entsprechen.“

Der Gesetzentwurf der Freien Demokraten sieht 45 statt 55 Wahlkreise vor. Der Landtag soll sich also künftig aus 45 direkt gewählten Abgeordneten sowie 65 über Listenplätze gewählten Frauen und Männern zusammensetzen. „Jeder Wahlkreis bleibt durch einen direkt gewählten Abgeordneten oder eine direkt gewählte Abgeordnete im Landtag vertreten, die Wahrscheinlichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten wird jedoch erheblich gesenkt“, erklärt Dr. Hahn. „Wir streben eine möglichst geringe Abweichung der Größe der Wahlkreise an, damit gewährleistet ist, dass die Gleichheit des Stimmrechts besteht – und damit den Anforderungen des Staatsgerichtshofs Rechnung getragen wird.“ 

Berechnung der anfallenden Kosten pro Monat:

8206 Euro Abgeordnete

5172 Euro Mitarbeiter (Entgeltgruppe 11, Stufe 6)

962 Euro Kostenpauschale

8206 Euro + 5172 Euro + 962 Euro = 14.340 Euro

14.340 Euro x 12 (Monate) = 172.080 Euro

172.080 Euro x 5 (Jahre) = 860.400 Euro

860.400 Euro x 27 (Überhang- und Ausgleichsmandate) = 23.230.800 Euro