DR. H.C. HAHN: Ein starker Landtag braucht eine umfassende Wahlrechtsreform
- Mit dem aufgeblähten Parlament muss Schluss sein!
- Freie Demokraten fordern Reduzierung der Wahlkreise
- Verkleinerung des Bundestags kann Vorbild für Hessen sein
Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, FDP-Vizepräsident des Hessischen Landtags, hat seiner Forderung nach einer umfassenden Wahlrechtsreform für Hessen Nachdruck verliehen: „Mit der Änderung des Landtagswahlgesetzes machen wir lediglich den ersten Schritt, auf den weitere folgen müssen“, erklärt Hahn anlässlich der heutigen Plenardebatte über einen Gesetzentwurf von Freien Demokraten, CDU und Grünen. Dieser Entwurf zur Änderung des Landtagswahlgesetzes folgt auf ein Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs, um eine annähernde Gleichheit des Stimmengewichts in Nordhessen und im Rhein-Main-Gebiet zu gewährleisten. „Für einen starken und arbeitsfähigen Landtag brauchen wir mehr als das, was wir jetzt beschließen – nämlich eine umfassende Wahlrechtsreform, damit der Hessische Landtag wieder seine vorgesehene Zahl von 110 Abgeordneten erreicht. Das gelingt nach Überzeugung von uns Freien Demokraten mit einer Reduzierung der Wahlkreise von derzeit 55 auf 45“, bekräftigt Hahn. „Mit dem aufgeblähten Landtag muss schnellstmöglich Schluss sein!“ Zurzeit hat der Hessische Landtag aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten 137 Abgeordnete.
Hahn verweist in diesem Zusammenhang auf das Bestreben der Ampel-Koalition in Berlin zur Verkleinerung des Bundestags, der längst auch zum XXL-Plenum angewachsen ist, und wirbt für Nachahmung in Hessen. „Im Bund nimmt das Thema jetzt Fahrt auf, denn vor zwei Wochen haben die Fraktionen von Freien Demokraten, SPD und Grünen im Bundestag die Einsetzung einer Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit beschlossen. Einen vernünftigen Grund, sich einer Reform in Hessen zu widersetzen, haben SPD und Grüne nicht mehr.“