DR. H.C. HAHN: Datenschutz nicht zum Sündenbock für Corona-Folge-Entscheidungen machen
- Landesregierung muss rechtsstaatlich korrekte Verfahren sicherstellen
- Gespannt auf Positionierung der Datenschützer zur Videoüberwachung
Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, datenschutzpolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat alle politisch Beteiligten dazu aufgerufen, den Datenschutz nicht zum Sündenbock zu machen, wenn sie Entscheidungen infolge der Corona-Krise treffen. Anlass für Hahns Forderung ist die heutige Vorstellung des Datenschutzberichts 2021. Als Beispiel nennt Hahn die verschleppte Einführung eines Videokonferenzsystems für die hessischen Schulen. „Wenn es kein rechtlich und praktisch geeignetes System für Unterricht per Videokonferenz in Hessen gibt, liegt das nicht am Datenschutz. Es liegt daran, dass das Kultusministerium nicht in der Lage ist, rechtsstaatlich korrekte Vergabeverfahren durchzuführen. Der Datenschutzbeauftragte hat bereits für ein Schuljahr mehrere Augen zugedrückt“, erklärt Hahn in Bezug darauf, dass das Vergabeverfahren für ein Videokonferenzsystem wiederholt werden musste.
Hahn ergänzt: „Wir sind außerdem gespannt, wie sich der Datenschutzbeauftragte zum Entwurf von CDU und Grünen zu sicherheitsrechtlichen Vorschriften positionieren wird. Dieser enthält unter anderem neue Regelungen zur Videoüberwachung und sieht vor, dass Orte wie Sportstätten, Packstationen und Einkaufszentren ohne vorherige Einzelfallprüfung videoüberwacht werden dürfen. Wir hoffen, dass dieser in der aktuellen Form nicht akzeptiert wird.“
Hahn kündigt zudem Initiativen der Freien Demokraten auf kommunaler Ebene an: Kommunen sollten von ihrem Satzungsrecht Gebrauch machen und eine Satzung zum Informationsfreiheitsgesetz erlassen. Das mache das Verwaltungshandeln transparenter, manifestiere einen Auskunftsanspruch der Bürgerinnen und Bürger und sei ein Teil im Open-Government-Prozess.