DR. H.C. HAHN: Datenschutz muss auch für kleine Kommunen und Unternehmen leistbar sein

10.11.2021
  • Corona-Pandemie war auch datenschutzrechtliche Herausforderung
  • Digitalisierung und Datenschutz in Einklang bringen

WIESBADEN – Dr. h. c. Jörg-Uwe HAHN, datenschutzpolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat das Jahr 2020 als ein besonderes für den Datenschutz bezeichnet – und das nicht nur, weil das Hessische Datenschutzgesetz 50 Jahre zuvor, im Oktober 1970, in Kraft getreten war: „2020 hat der Schutz der Grundrechte auch in Bezug auf die Datenverarbeitung an Bedeutung und Aufmerksamkeit gewonnen. Das lag zum einen an der Corona-Krise, zum anderen an der Digitalisierung, die zu einer intensiveren Verarbeitung personenbezogener Daten führt, sowie am europäischen Datenschutzrecht, das neue Pflichten der Verantwortlichen und erweiterte Rechte der Betroffenen regelt“, erklärt Hahn anlässlich der heutigen Vorstellung des hessischen Datenschutzberichts 2020 im Plenum des Landtags. „Besonders hart trifft die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen kleine und mittlere Unternehmen sowie kleine Gemeinden. Das Einfordern der Datenschutzpflichten darf aber nicht zu einer Reduzierung des Datenschutzes führen. Vielmehr müssen datenschutzrechtliche Lösungen gefunden werden, die auch Datenschutz in kleinen und mittleren Unternehmen und in kleinen Gemeinden gewährleisten“, fordert Hahn.

Die Corona-Pandemie sei auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht eine große Herausforderung: „Die Krise hat die Umsetzung von datenschutzrechtlichen Anforderungen erschwert. In kürzester Zeit waren Homeoffice, Videokonferenzen und elektronische Aktenbearbeitung aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, so dass uns die Pandemie förmlich zur Digitalisierung gezwungen hat. Mit der Digitalisierung muss allerdings auch der Datenschutz einhergehen“, erklärt Hahn und fordert eine datenschutzgerechte Digitalisierung. Exemplarisch führt Hahn das von hessischen Schulen genutzten US-amerikanischen Videokonferenzsystem an: „Der Datenschutzbeauftragte hat die Nutzung geduldet, damit der schulische Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllt werden kann. Aber bis heute haben wir kein eigenes, datenschutzkonformes System an den Schulen, weil die Ausschreibung wiederholt werden muss. Umso wichtiger ist, dass das eigene System nach Abschluss des Verfahrens umgehend bereitgestellt wird, damit der Datenschutz wieder gewährleistet ist.“