DR. H.C. HAHN: Daten von Restaurantbesuchern nur und ausschließlich im Corona-Zusammenhang nutzen
- Freie Demokraten fordern klare gesetzliche Regelung
- Mautgesetz kann Muster sein
WIESBADEN – Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, datenschutzpolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat seine Forderung untermauert, die Nutzung persönlicher Daten von Gastronomiebesuchern gesetzlich klar zu regeln. „Diese Daten werden derzeit erhoben, um Infektionsketten nachzuvollziehen und die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Aus diesem Grund hinterlassen die Bürgerinnen und Bürger persönliche Angaben – um sich und andere zu schützen. Ihre Bereitschaft, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, ist umso größer, je sicherer sie sein können, dass ihre Daten ausschließlich zweckgebunden genutzt werden“, erklärt Hahn vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion darüber, dass auf diese Daten auch für polizeiliche Ermittlungen zugegriffen wird.
„Nur im Fall äußerst schwerer Straftaten ist eine Datenweitergabe an Ermittler zu rechtfertigen“, sagt Hahn und fordert eine gesetzliche Festschreibung vergleichbar mit dem Bundesfernstraßenmautgesetz. „Darin ist geregelt, dass die zur Erhebung und Abrechnung der Maut übermittelten Daten nicht beschlagnahmt oder an Dritte weitergegeben werden dürfen“, erklärt Hahn. „Das muss auch für die persönlichen Angaben gelten, die Restaurantgäste machen. Der Bundestag muss deshalb zügig das Infektionsschutzgesetz dem Mautgesetz anpassen. Nur so bleibt die dringend notwendige Bereitschaft der Bürger, offen und ehrlich mitzuwirken.“