DR. H.C. HAHN: Das hessische Wahlrecht muss präzisiert werden
- Staatsgerichtshof hat Klarheit über die künftige Berechnung geschaffen
- Freie Demokraten werben weiter für Wahlrechtsreform
- Weniger Wahlkreise, weniger Überhangmandate
WIESBADEN – „Die Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs hat gezeigt, dass die Sitzverteilung der Landtagswahl 2018 rechtmäßig war“, erklärt Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, Staatsminister a. D. und Vizepräsident des Hessischen Landtags, anlässlich einer erneuten Plenardebatte über die Sitzverteilung des 18. Hessischen Landtags. „Der Landeswahlleiter und das Wahlprüfungsgericht haben zwar das richtige Ergebnis getroffen, aber ihre Berechnung war fehlerhaft, daran lassen die deutlichen Worte des Staatsgerichtshofs keine Zweifel. Der Staatsgerichtshof hat mit dem Urteil vom 11. Januar 2021 jetzt Klarheit geschaffen, wie die Berechnung der Sitzzuteilung zu erfolgen hat.“
Hahn ergänzt: „Wir Freie Demokraten fordern, diese verfassungsrechtliche Auslegung des Staatsgerichtshofs auch in das Wahlgesetz explizit aufzunehmen und das Gesetz zu präzisieren. Darüber hinaus führte das Ergebnis der Landtagwahl 2018 zu zahlreichen Überhangmandaten und damit auch zu vielen Ausgleichsmandaten. Eine Reform des Wahlrechts ist daher dringend vonnöten, um bei der nächsten Wahl statt der derzeitigen 137 Abgeordneten die im Wahlgesetz vorgesehenen 110 Abgeordneten wieder zu erreichen. Mit dieser Zahl ist der Landtag handlungsfähig, ohne so aufgebläht zu sein wie augenblicklich mit 137 Abgeordneten. Die derzeitige Größe des Landtags beeinträchtigt die praktische Arbeitsfähigkeit des Parlaments, und auch die Kosten für den Steuerzahler sind dadurch gestiegen. Die Notwendigkeit einer Wahlrechtsreform und Verkleinerung des Parlaments wurde auch durch eine schriftliche Anhörung bestätigt. Der Reformvorschlag der Freien Demokraten liegt vor und würde zu einer erheblichen Reduzierung von Überhangs- und Ausgleichsmandaten führen.“