DR. H.C. HAHN: BVG-Urteil hat Auswirkungen auf Hessen

  • Diskussion um XXL-Landtag muss sich an Äußerungen aus Karlsruhe orientieren
  • Handlungsbedarf noch in dieser Legislaturperiode

WIESBADEN – „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird nach Meinung der Freien Demokraten Auswirkungen auch auf Hessen haben“, erklärt Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, Vizepräsident des Hessischen Landtags, nach der heute bekanntgegebenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform. „Gerade die Diskussion um die Wahlkreiseinteilung und die von der FDP angestoßene Debatte zum Thema XXL-Landtag werden sich automatisch an den Äußerungen des Bundesverfassungsgerichts orientieren müssen. Karlsruhe hat vier Schwerpunkte gesetzt: Bestimmtheitsgebot und Normenklarheit, Chancengerechtigkeit für die Kandidaten sowie Gleichheit der Stimmen für den Wähler. Diese vier juristischen Baustellen sind auch in Hessen vorhanden. Warten wir deshalb geduldig auf die Verfassungsregeln auf Karlsruhe –  wir werden dann unsere hessischen Gesetze darauf überprüfen. Wir Freie Demokraten sind uns sicher, dass Handlungsbedarf noch in dieser Legislaturperiode bestehen wird.“