DR. H.C. HAHN: Auf den letzten Metern kassiert Schwarz-Grün eine weitere juristische Schlappe
- Freie Demokraten erzielen Erfolg vor Staatsgerichtshof
- Hochschul-Konstruktion ist verfassungswidrig
- Kritik an weitreichendem Einfluss des Innenministers
„Die Landesregierung hat ein weiteres Mal verfassungswidrig gehandelt: Das organisatorische Konstrukt der Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit entspricht in zentralen Teilen nicht den Vorgaben der Hessischen Verfassung. Für Schwarz-Grün ist das auch auf den letzten Metern der gemeinsamen Regierungszeit noch mal ein Scheitern mit Ansage. An eindringlichen Warnungen und Hinweisen vor der Gründung der für die Polizeiausbildung zuständigen Hochschule hatte es jedenfalls nicht gemangelt“, erklärt Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, innenpolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. Er nimmt Bezug auf den heute veröffentlichten Beschluss des Hessischen Staatsgerichtshofs, wonach zentrale Normen mit der Landesverfassung unvereinbar seien. Der Beschluss bezieht sich auf den Normenkontrollantrag, den die Fraktion der Freien Demokraten im Juni 2022 gemeinsam mit der SPD eingereicht hatte. Der Normenkontrollantrag hatte das Konstrukt einer Hochschule infrage gestellt, die gleichzeitig Polizeibehörde sein soll. „Der Beschluss der obersten Hüter der Landesverfassung zeigt, dass wir in wesentlichen Punkten mit unserer Einschätzung Recht behalten haben. Zum Beispiel, dass Senat und Präsident in der jetzigen Konstruktion, salopp gesagt, viel zu staatsnah sind“, stellt Hahn fest.
Die Freien Demokraten hatten unter anderem den weitreichenden politischen Einfluss des Innenministers auf die Besetzung der Leitung der Hochschule kritisiert: „Ich bin froh, dass der Staatsgerichtshof an dieser Stelle ebenfalls einen verfassungswidrigen Einfluss durch das Innenministerium feststellt und strukturelle Gefahren für die Wissenschaftsfreiheit sieht. Damit hat die Lex Peter Beuth ein Ende – und das nicht nur, weil der amtierende Innenminister im Januar aus dem Amt scheidet. Die künftige Landesregierung ist aufgefordert, es besser zu machen als die amtierende und sich an die Verfassung zu halten. Sonst drohen auch ihr juristische Schlappen, wie sie Schwarz-Grün mehrfach kassiert hat, sei es mit dem Corona-Sondervermögen, der nicht adäquaten Beamtenbesoldung oder jetzt mit der Konstruktion der HöMS.“
Der beauftragte Verfahrensbevollmächtigte Prof. Dr. Markus Ogorek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln, ergänzt: „Der Staatsgerichtshof hat in klaren Worten deutlich gemacht, dass mit Senat und Präsident die beiden wichtigsten Stellen der HöMS einem unzulässigen Einfluss des Landes unterliegen. Wissenschaftsfreiheit und Selbstverwaltungsgarantie fordern, dass an der hessischen Polizei- und Verwaltungshochschule wieder ‚echte‘ Professorinnen und Professoren über Lehre, Forschung und vor allem ihren eigenen Präsidenten entscheiden müssen. Hinzu kommt die Verfassungswidrigkeit von Regelungen zur Berufung und Probezeit von Professorinnen und Professoren, die dadurch noch freier werden. Ein echter Glücksfall für die HöMS in Zeiten, in denen eine konstruktiv-kritische Ausbildung wichtiger denn je ist.“