DR. H.C. HAHN: Auch Hessen braucht eine Wahlrechtsreform
- Freie Demokraten werben für Wahlrechtsreform
- Weniger Wahlkreise, weniger Überhangmandate
- Direkt gewählten Abgeordneten darf Mandat nicht verweigert werden
WIESBADEN – „Der Landtag muss wieder seine gesetzlich festgelegte Größe von 110 Abgeordneten erreichen. Mit dieser Zahl ist der Landtag handlungsfähig, ohne so aufgebläht zu sein wie derzeit mit 137 Abgeordneten“, erklärt Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, Staatsminister a. D. und Vizepräsident des Hessischen Landtags, anlässlich der heutigen Plenardebatte über eine Wahlrechtsreform. Die Freien Demokraten haben einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der heute in erster Lesung beraten wird und der eine Reduzierung der Wahlkreise von derzeit 55 auf 45 vorsieht. Nach Überzeugung der Freien Demokraten kommt es bei weniger Wahlkreisen auch zu weniger Überhang- und Ausgleichsmandaten. „Wir haben alle Möglichkeiten für eine Änderung des Wahlgesetztes ausgelotet mit dem Ziel, eine Abbildung des Wählerwillens bestmöglich zu gewährleisten“, erklärt Hahn. „Unser Entwurf ist dafür der beste Weg. Andere Vorschläge, bei denen direkt gewählten Abgeordneten ihr Mandat verweigert wird, halten wir für verfassungswidrig.“
Hahn appelliert an die anderen im Landtag vertretenen Fraktionen, sich zu einer Wahlrechtsreform zu positionieren. „Sie haben die Chance zu beweisen, dass ihnen ein handlungsfähiges und effizient arbeitendes Parlament wichtig ist und sie bereit sind, den Weg Richtung Reform einzuschlagen. Nach schier endlosem Hin und Her haben sich auch die Mehrheitsfraktionen im Bundestag ein kleines Stückchen bewegt. Das kann auch in Hessen gelingen. Wir sind verhandlungsbereit.“