DR. H.C. HAHN: Anlasslose Videoüberwachung muss Tabu sein
- Videoüberwachung nur an Orten mit erhöhtem Sicherheitsrisiko
- Einzelfallprüfung im Vorfeld nötig
- Recht auf informelle Selbstbestimmung muss berücksichtigt werden
Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, innenpolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, äußert verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Änderungen der Sicherheitsgesetze in puncto Videoüberwachung: „Der Änderungsantrag von Schwarz-Grün lässt vermuten, dass Videoüberwachung zukünftig an allen Flughäfen und Personenbahnhöfen, an jedem Einkaufszentrum und jeder Sportstätte sowie an den vielen tausend Packstationen in Hessen generell erlaubt sein soll. Es gibt aber keinen Nachweis, dass an diesen Orten grundsätzlich viele Straftaten passieren. Daher muss es im Vorfeld Einzelfallprüfungen geben, denn Videoüberwachung ist ein Eingriff in das Recht auf informelle Selbstbestimmung. Ein solcher Eingriff muss immer verhältnismäßig zum angestrebten Erfolg sein.“ Der viel zu weit und unbestimmt gefasste Katalog aus Bereichen, die überwacht werden sollen, sei aus rechtsstaatlicher Sicht unzumutbar.
Hahn lehnt eine Vermutungsregelung bei der Videoüberwachung ab: „Videoüberwachung darf nur an den Orten stattfinden, an denen es aufgrund eines erhöhten Sicherheitsrisikos erforderlich ist.“ Zur Gefahrenabwehr sei es auch jetzt schon möglich, Videoüberwachung an öffentlichen Orten einzusetzen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass in diesen Bereichen Straftaten drohen. „Das muss auch so bleiben, es darf keine Vermutungsregelung statt einer Einzelfallprüfung geben“, sagt Hahn.