DR. H.C. HAHN: Änderung des Landtagswahlgesetzes ist nur der erste Schritt

  • Freie Demokraten fordern umfassende Wahlrechtsreform
  • Landtag soll wieder seine vorgesehene Größe erreichen

Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN, Vizepräsident des Hessischen Landtags, nimmt die heutige Experten-Anhörung im Innenausschuss zur Änderung des Landtagswahlgesetzes zum Anlass, seine Forderung nach einer umfassenden Wahlrechtsreform zu bekräftigen. „Die Fachleute haben bestätigt, dass der Gesetzentwurf von FDP, CDU und Grünen ein wichtiger und erforderlicher Schritt ist“, erklärt Hahn. Der Gesetzentwurf setzt infolge eines Urteils des Hessischen Staatsgerichtshofs rechtliche Vorgaben um, um eine annähernde Gleichheit des Stimmengewichts in Nordhessen und Rhein-Main zu gewährleisten. „Diese Änderung des Landtagswahlgesetzes kann nur der erste von mehreren erforderlichen Schritten sein. Es braucht eine faire und wirksame Wahlrechtsreform, damit der Hessische Landtag wieder seine vorgesehene Zahl von 110 Abgeordneten erreicht und die Arbeitsfähigkeit des Parlaments gestärkt wird“, fordert Hahn. So habe auch heute wieder unter anderem Professor Martin Will von der EBS auf den „Landtag XXL“ hingewiesen.

Die FDP mache sich seit langem für eine Wahlrechtsreform auf Landesebene stark. Die Freien Demokraten wollen das derzeitige Aufblähen des Parlaments durch Überhang- und Ausgleichsmandate auf 137 Abgeordnete verhindern und haben eine Reduzierung der Wahlkreise von 55 auf 45 vorgeschlagen.

Hahn verweist auf den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP auf Bundesebene, der eine Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags vorsieht, und nimmt die anderen Fraktionen im Landtag in die Pflicht: „Es wäre nicht zu erklären, wenn sich SPD und Grüne in Berlin dafür einsetzen, den Bundestag schlank zu machen, aber sich im Hessischen Landtag dem Abspecken widersetzen!“