DR. H.C. HAHN: 50 Jahre Datenschutzgesetz ist ein Grund zu feiern

12.10.2020

WIESBADEN – „Das weltweit erste Datenschutzgesetz trat vor 50 Jahren in Hessen in Kraft. Darauf sollten wir Hessen ganz besonders stolz sein. Georg August Zinn hatte früh erkannt, dass Datenschutz ein Zukunftsthema einer Welt mit Computern ist. Bis heute sind wir in Hessen Vorreiter im Datenschutz. Zwar sind die Herausforderungen durch die Digitalisierung ungleich größer, aber die Ängste zum Umgang mit Daten sind ähnlich wie vor 50 Jahren“, so der datenschutzpolitische Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN. Die Tätigkeit des hessischen Datenschutzbeauftragten und seiner Mitarbeiter habe besonders dazu beigetragen, den Datenschutz in Hessen weiter auf einem hohen Niveau zu halten. Für die nächsten 50 Jahre gelte es einen ausgewogenen Umgang mit dem Datenschutz zu finden. „Einerseits ist die Digitalisierung und Globalisierung auch von Daten in der heutigen Welt nicht aufzuhalten. Deshalb muss es klare Regeln für staatliche und private Datenerhebung geben. Der Datenschutz darf aber nicht zum Hemmschuh der Digitalisierung werden. Wenn Vereine und kleine Unternehmer durch die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung mit überbordender Bürokratie belastet werden und die Menschen jeden Tag unzählige Male die Cookie-Warnung wegklicken müssen, dann verliert der Datenschutz an Akzeptanz und letztendlich wird er dadurch nicht stärker, sondern schwächer“, kritisiert Dr. h.c. Hahn.