DR. BÜGER: Studierenden digitale Prüfungen ermöglichen
- Vorlesungsbeginn an hessischen Hochschulen unter Corona-Bedingungen
- Studentinnen und Studenten haben Recht auf infektiologisch sicheres Prüfungsangebot
- Rechtssicherheit für E-Prüfungen schaffen
WIESBADEN – „Alle Studierenden haben das Recht auf ein Prüfungsangebot, das infektiologisch sicher ist“, erklärt Dr. Matthias Büger, wissenschaftspolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, anlässlich des Vorlesungsbeginns an hessischen Hochschulen am heutigen Montag. „Dieses Recht gilt ungeachtet der grundsätzlich zu begrüßenden Möglichkeiten eines zusätzlichen Prüfungsversuchs und einer Verlängerung der Regelstudienzeit bei Bedarf.“ Die Freien Demokraten fordern daher zum einen Schnelltestangebote für alle Studentinnen und Studenten, die eine Präsenzprüfung ablegen. „Zum anderen müssen auch digitale Prüfungen rechtssicher ermöglicht werden. Dazu braucht es eine passende Software vor allem für elektronische Klausuren und eine Mustersatzung für E-Prüfungen“, erläutert Büger und verweist auf einen entsprechenden Antrag (Drs. 20/5225) seiner Fraktion, der bereits im Geschäftsgang des Landtags ist. „Für die Studierenden ist es das dritte Semester unter Corona-Bedingungen, was sie vor große Herausforderungen stellt und das Studieren oftmals erschwert. Daher sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die es den Studentinnen und Studenten ermöglichen, ihr Studium zu absolvieren, wissenschaftliche Leistungen zu erbringen und diese unter Beweis zu stellen.“
Büger ergänzt: „Digitale Prüfungen sind auch über die Pandemie hinaus eine sinnvolle Ergänzung für die Durchführung von Prüfungen. Dafür sollte das Hessische Hochschulgesetz in Absprache mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten im Rahmen der Novelle entsprechend angepasst werden.“