DR. BÜGER: Schwarz-Grün bricht mit demokratischen Gepflogenheiten
- Auseinandersetzung über Abschlussbericht im Lübcke-Untersuchungsausschuss
- Freie Demokraten unterstützen Bericht des gewählten Berichterstatters
- Aufarbeitung eignet sich nicht für parteitaktische Spielchen
Dr. Matthias BÜGER, Obmann der Fraktion der Freien Demokraten im Untersuchungsausschuss zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke (UNA 20/1), hat sich vom Verhalten der schwarz-grünen Koalition „irritiert und enttäuscht“ gezeigt. „Es ist höchst bedauerlich, dass die Regierungsfraktionen mit demokratischen Gepflogenheiten brechen, kaum dass ein Vertreter einer Oppositionsfraktion die Rolle des Berichterstatters innehat“, erklärt Büger. Hintergrund ist eine Auseinandersetzung über den Abschlussbericht zum Untersuchungsausschuss. Dem Berichtsentwurf des Berichterstatters von der SPD hat die CDU einen eigenen Berichtsentwurf gegenübergestellt. „Aus gutem Grund war zu Beginn der Legislaturperiode das Untersuchungsausschussgesetz dahingehend angepasst worden, dass sowohl Abgeordnete der Regierungs- als auch der Oppositionsfraktionen abwechselnd den Berichterstatter stellen, der den gemeinsamen Teil des Abschlussberichts erstellt und ihn im Plenum vorstellt. Diese Abmachung nun de facto zu brechen, ist schlechter Stil“, konstatiert Büger, nachdem auch in der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses keine Einigung erzielt werden konnte.
Büger ergänzt: „Der Bericht des in dem Ausschuss demokratisch gewählten Berichterstatters ist aus Sicht von uns Freien Demokraten eine sehr gute Grundlage. Um Änderungen zu erzielen, haben alle Fraktionen die Möglichkeit, Änderungsanträge zu stellen. Es ist vollkommen unverständlich, dass die Regierungskoalition den Bericht des Berichterstatters komplett verwerfen will. Leider drängt sich der Verdacht auf, dass CDU und Grüne von Anfang an nicht an einem gemeinsamen Bericht interessiert waren, denn ihr umfangreicher Bericht ist gewiss nicht in wenigen Stunden oder Tagen verfasst worden. Gerade bei der Aufarbeitung des Mordfalls Lübcke und der Aufklärung möglicher Fehler im Bereich des Verfassungsschutzes und der Ermittlungsbehörden sollten parteitaktische Spielchen aber keine Rolle spielen.“