DR. BÜGER: Landesregierung muss im Mordfall Lübcke Verantwortung übernehmen

  • Landtag diskutiert über Abschlussbericht zum Untersuchungsausschuss
  • Missstände bei Sicherheitsbehörden abstellen
  • Hessen braucht modernen Verfassungsschutz

„Missstände abstellen und Verantwortung übernehmen“ – dazu hat Dr. Matthias BÜGER, Obmann der Freien Demokraten im Hessischen Landtag im Untersuchungsausschuss zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke, in der heutigen Plenardebatte über den Abschlussbericht zum Untersuchungsausschuss aufgerufen. „Der Ausschuss hat offengelegt, dass die Gefährlichkeit des späteren Lübcke-Mörders Stephan Ernst falsch eingeschätzt wurde und die Sperrung seiner Akte eines der größten Versäumnisse der Sicherheitsbehörden war. Der Ausschuss hat herausgearbeitet, dass es strukturelle Mängel und organisatorische Versäumnisse bei den hessischen Sicherheitsbehörden gab. Daraus Konsequenzen zu ziehen, ist gleichermaßen eine politische wie moralische Verpflichtung“, erklärt Büger. „Es braucht einen modernen Verfassungsschutz, der rechtsextreme Netzwerke effizient aufklärt, eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen dem Landesamt für Verfassungsschutz und der hessischen Polizei, Speicherfristen mit Augenmaß sowie für den Verfassungsschutz eine verbesserte Aus- und Fortbildung und eine bessere parlamentarische Kontrolle.“

Die Aufforderung, Verantwortung zu übernehmen, richtet Büger vor allem an die Landesregierung: „Zeugenaussagen belegen, dass Innenminister dem Verfassungsschutz Mittel abgelehnt haben, die dieser für äußerst dringlich für seine Arbeit gehalten hat. Eine klare Aussage, dass dies ein Fehler war und dass damit die Landesregierung eine Mitverantwortung trifft, fehlt bis zum heutigen Tag. Es ist traurig, dass die zuständigen aktuellen und ehemaligen Landesregierungen, vor allem ihre Innenminister, trotz ihrer Verantwortung für die Situation des Verfassungsschutzes nicht die Kraft gefunden haben, sich öffentlich zu entschuldigen“, sagt Büger. 

Der Obmann der Freien Demokraten betont, dass es zwar um Verantwortungsübernahme, nicht aber um Schuld gehe. Ebenso wenig sei die Frage einfach und sicher zu beantworten, ob der Mord an Walter Lübcke hätte verhindert werden können. „Es gibt keine Beweiskette, dass ein anderes Agieren der politisch Verantwortlichen die Mordtat hätte verhindern können. Die mangelhafte Ausstattung des Ver­fassungsschutzes hat aber das Risiko deutlich vergrößert, dass der Mörder vom Radar des Verfassungsschutzes verschwunden ist. Deshalb gibt es eine politische Verantwortung für die Missstände“, resümiert Büger.