DR. BÜGER: Hochschulautonomie gibt Eigenverantwortung

  • Ruth Wagner initiierte wichtige Grundsatzentscheidung
  • Wissenschaftsfreiheit ist heute unter Druck
  • Hochschulen brauchen angemessene finanzielle Ausstattung

WIESBADEN –  „Die von der damaligen FDP-Wissenschaftsministerin Ruth Wagner initiierte Hochschulautonomie war eine der wichtigsten Grundsatzentscheidungen der hessischen Hochschulpolitik“, ist Dr. Matthias BÜGER, wissenschaftspolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, überzeugt. Vor 20 Jahren, am 31. Juli 2000, trat eine entsprechende Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes in Kraft. „Die Autonomie gibt den Hochschulen Eigenverantwortung und setzt sie auf Augenhöhe mit den politischen Entscheidungsträgern. Autonomie und Wissenschaftsfreiheit sind aber zwei Seiten einer Medaille.“ Leider sei die Wissenschaftsfreiheit jedoch von zwei Seiten unter Druck: „Zum einen kommen immer mehr Vorgaben aus dem Ministerium, zum anderen wird der Diskurs innerhalb der Hochschulen immer häufiger einseitig geführt. Ausdruck dieser Entwicklung ist, dass vor allem Gruppen aus dem linken politischen Lager das Wort gegeben wird, während andere Stimmen außen vor bleiben müssen.“

Büger ergänzt: „Forschung und Lehre an den Hochschulen haben eine wichtige Rolle für die Zukunft unseres Landes. Deshalb ist die Politik aufgerufen, den Rahmen für die freie Entwicklung der Hochschulen zu schaffen. Dies schließt die angemessene finanzielle Ausstattung ein. Unser Ziel muss sein, Hessen zu einem Standort von Exzellenzhochschulen zu machen. Es lohnt sich, Leistung zu fördern, damit mal wieder ein Nobelpreisträger aus Hessen kommt!“