DR. BÜGER: Fazit zu UNA Lübcke – Hessen braucht modernen Verfassungsschutz
- Freie Demokraten legen gemeinsames Sondervotum mit SPD vor
- Ausbildung der Verfassungsschutzmitarbeiter muss verbessert werden
- Mehr parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes wichtig
„Verloren gegangenes Vertrauen in den hessischen Verfassungsschutz muss wieder aufgebaut werden. Der Verfassungsschutz in Hessen muss modernisiert werden, um mögliche Gefahren für die Demokratie und die Menschen in Hessen frühzeitig zu erkennen. Hessen braucht eine engagierte und proaktiv handelnde Behörde, die sich mit den Entwicklungen der Zeit weiterbildet“ – dieses Fazit zieht Dr. Matthias BÜGER, Obmann der Fraktion der Freien Demokraten im Untersuchungsausschuss zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke (UNA 20/1), anlässlich der voraussichtlich letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses. In der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses legten die Freien Demokraten einen abweichenden Abschlussbericht des UNA Lübcke gemeinsam mit der SPD vor. In diesem Sondervotum werden auch die Versäumnisse der hessischen Sicherheitsbehörden deutlich. Dazu erklärt Büger: „Die Vita des Lübcke-Mörders Stephan E. weist eine hohe Gewaltaffinität und ein geschlossenes rechtsextremes Weltbild auf. Das war den hessischen Sicherheitsbehörden bekannt. Trotzdem verschwand er vom Radar der Sicherheitsbehörden. Der Verfassungsschutz hatte ihn seit 2009 nicht mehr im Blick.“
Ein besonderer Fokus müsse in Zukunft auf der Aus- und Fortbildung der Verfassungsschutzmitarbeiter liegen: „Die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter ist essenziell für die Funktionsfähigkeit des Verfassungsschutzes und muss fortlaufend überprüft sowie Inhalte an aktuelle Entwicklungen angepasst werden. Zusätzlich ist es wichtig, ein größeres Ausbildungskontingent zu schaffen, um die Zukunft der Behörde abzusichern. Fortbildungen bestehender Mitarbeiter und Führungskräfte müssen verpflichtend sein, dies muss durch das Innenministerium kontrolliert werden.“ Eine weitere wichtige Erkenntnis aus der Arbeit des Untersuchungsausschusses sei, dass die parlamentarische Kontrolle des Landesamtes für Verfassungsschutz ausgebaut und gestärkt werden muss. „Die Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission müssen ausgeweitet werden. Insbesondere muss die Möglichkeit bestehen, eigene Ermittlungen anzustoßen und die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes zu befragen“, erläutert Büger.
Büger resümiert: „Niemand kann mit Sicherheit sagen, ob der Mord an Dr. Walter Lübcke hätte verhindert werden können. Allerdings ist klar, dass sich durch die Mängel in den Sicherheitsbehörden das Risiko erhöht hat, dass Fehler passieren und Gefahren falsch eingeschätzt werden. Es sind dringend Veränderungen in den hessischen Sicherheitsbehörden notwendig, um Gefahren rechtzeitig zu erkennen und abwenden zu können.“