Digitalisierung und Datenschutz

29.04.2015

HAHN: Verbraucherschutz muss an Digitalisierung angepasst werden – Zeitgemäßer und moderner Datenschutz eröffnet Nutzern vielfältige Chancen

„Die Große Anfrage der SPD-Fraktion zeigt eindrucksvoll, wie sehr der technische Fortschritt bereits den Alltag der Bürgerinnen und Bürger gestaltet. Deutlich wird jedoch auch – In dem bisherigen System des Daten- und Verbraucherschutzes ist die Digitalisierung noch immer in erster Linie eine Gefahrenquelle: Gefahr durch Straftaten im oder mit Hilfe des Internet, Gefahr durch Datensammlungen durch private Dienste und soziale Netzwerke, Gefahr durch den Missbrauch von Daten bei Nutzung von Online-Dienstleistungen wie Shopping oder Banking, von Cloud-Diensten oder Abschöpfung von Unternehmensdaten. Die Antwort der Landesregierung ist insoweit eine zutreffende Analyse des status quo im Daten- und Verbraucherschutz. Woran es bisher in unserem Land noch fehlt ist die Bereitschaft, sich über eine grundlegende Umgestaltung des Datenschutzes und die Mittel seiner Durchsetzung Gedanken zu machen. Denn auf der einen Seite ist klar zu erkennen, dass Bürgerinnen und Bürger diese unendlichen Möglichkeiten der Digitalisierung interessant finden und die Chancen in ihrem Alltag nutzen wollen, um hierdurch mehr Komfort und Lebensqualität zu schaffen. Auf der anderen Seite herrscht ein gewisser Skeptizismus, weil die Digitalisierung auch dazu führt, dass Daten aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich erhoben und genutzt werden. Wir wollen dieses Spannungsverhältnis lösen und die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass zum einen die Chancen der Digitalisierung und die damit einhergehenden neuen Freiheiten umfassend genutzt werden können, der Nutzer dabei jedoch Herr über seine Daten bleibt“, so der datenschutzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion und Vorsitzende des Unterausschusses Datenschutz des Hessischen Landtages, Jörg-Uwe HAHN.

Hahn weiter:

„Um dies zu erreichen, müssen im ersten Schritt personenbezogene Daten als persönliches Eigentum der Bürgerinnen und Bürger verstanden werden: Dies bedeutet, dass er eigentumsrechtlich grundsätzlich die alleinige Verfügungsgewalt innehat; zum zweiten wollen wir ein intuitives, für jedermann zugängliches System in Form eines zentralen Online-Bürgerportals zur breiten gesellschaftlichen Nutzung der Digitalisierung schaffen; zum dritten sollte durch die Ausweitung der elektronischen Funktionen des Personalausweises und der Fortentwicklung zu einer ID-Karte dieser künftig nicht mehr nur der Identifikation, sondern generell als Zugangsmittel zu dem zentralen digitalen Bürgerportal dienen, um größtmögliche Transparenz und Kontrolle des Bürgers über Zugriffe auf seine Daten zu gewährleisten. Zentraler Punkt zur Durchsetzung der Herrschaft des Bürgers über die Daten ist nämlich, dass jeder Zugriff auf die Daten für den Bürger individuell nachprüfbar protokolliert wird, und zwar mit dem klaren Hinweis, wer zu welchem Zeitpunkt auf welche Daten zugegriffen hat.

Entscheidend für die Nutzbarmachung der Digitalsierung für die gesamte Gesellschaft ist weiterhin, dass die Grundlage für eine Teilhabe durch eine moderne, leistungsfähige Breitbandversorgung sowie die flächendeckende Bereitstellung von mobilen Hochleistungsdatennetzen und W-LAN-Verbindungen an öffentlichen Plätzen und in Verwaltungsgebäuden geschaffen wird. Zudem wollen wir bereits frühzeitig, das heißt im Rahmen der schulischen Bildung, den Umgang mit dem System und dem Datenschutz in den Unterricht integrieren und dazu das Schulfach Informatik in Digitalkunde fortentwickeln.

Wir Freie Demokraten wollen, dass der Staat auf Grundlage dieser Eckpfeiler die notwendigen Rahmenbedingungen schafft, um seinen Bürgerinnen und Bürgern alle Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die der Nutzung des technischen Fortschritts derzeit noch entgegenstehen und ihnen ermöglicht, die Chancen der Digitalisierung selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu ergreifen.“