Digitale Agenda für das Recht

21.06.2016
  • Das Recht muss mit Entwicklungen der Digitalisierung Schritt halten
  • Landesregierung legt bloß Stückwerk, jedoch kein ganzheitliches Konzept vor
  • Kein Wort zu den zukünftigen Herausforderungen des Datenschutzes

Anlässlich der heutigen Regierungserklärung von Ministerin Kühne-Hörmann mit dem Titel „Digitale Agenda für das Recht“ erklärte der Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Florian RENTSCH: „Für uns Freie Demokraten ist bekanntermaßen die Digitalisierung ein herausragendes Themenfeld, mit dem wir uns intensiv beschäftigen. Denn die digitale Revolution übertrifft alle bisherigen technologischen Sprünge in ihren Auswirkungen und ihrer Geschwindigkeit. Kein Bereich wird davon ausgenommen sein – weder Gesellschaft, Staat, Politik noch das Recht. Gerade im Rechtsbereich gilt es, die richtigen Antworten auf neue technische Möglichkeiten und Chancen zu finden, um einerseits mit den Entwicklungen der Digitalisierung Schritt zu halten und anderseits die Rechte der Bürgerinnen und Bürger effektiv zu schützen. Auch wenn die Ministerin durchaus passable Ansätze zeigt und einige wichtige Punkte benennt, bleiben ihre skizzierten Maßnahmen letztlich doch bloß Stückwerk, da ein ganzheitliches Konzept fehlt. Unter der derart weittragenden Überschrift „Digitale Agenda für das Recht“ hätten wir uns mehr erwartet.“

Weiter erklärte Rentsch:

„So ist es beachtlich, dass die Justizministerin kein einziges Wort zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung verliert, obwohl hier erheblicher Anpassungsbedarf auf Bundes- und Landesebene besteht. Statt sich eingehend mit dem Datenschutz der Zukunft zu befassen, hört man von der Ministerin nur die Forderung nach der Erhebung von immer mehr Daten, ohne jedoch die Frage zu beantworten, wer diese überhaupt auswerten soll. Vor allem sollte sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass eine effektive Strafverfolgung in Hessen sichergestellt bleibt – denn auch das beste Strafrecht nutzt wenig, wenn die Polizei aufgrund der personellen und sachlichen Ausstattung die Taten nicht verfolgen kann. Vor diesem Hintergrund sind die Stellenstreichungen im Bereich der Polizeiverwaltung ein fatales Zeichen, da die Verwaltungsaufgaben dadurch wieder durch den Vollzugsdienst erledigt werden müssen.

Der Versuch von Ministerin Kühne-Hörmann, in ihrer Rede auch einen aktuellen Bezug zu den gewalttätigen Ausschreitungen am Rande der Fußball-Europameisterschaft in Frankreich herzustellen, geht vollkommen daneben. Ihre Forderung, eine  Ausreiseverfügung für Hooligans mittels elektronischer Fußfesseln durchzusetzen und die EM insgesamt zur Schutzzone zu erklären, gleicht dem sehr unglücklichen Agieren der Stadt Darmstadt im Vorfeld des Hessenderbys zwischen dem SV Darmstadt 98 und Eintracht Frankfurt. Denn eine grundrechtseinschränkende Maßnahme muss stets erforderlich, angemessen und verhältnismäßig sein – das sollte gerade eine Justizministerin wissen.“