Dienstrechtsreform

09.09.2010

„Wir diskutieren heute wieder die erste Stufe der Dienstrechtsreform. Dies machen wir nach einer sehr breit angelegten Anhörung, deren Unterlagen einen dicken Ordner füllen. Zuvor fand eine dezidierte, inhaltlich sehr gute Erörterung im Innenausschuss statt, wo eben unter den zahlreichen Anzuhörenden auch viele Vertreter der Gewerkschaften anwesend waren. Manche von Gewerkschaftsvertreter kritisieren nun laut, angeblich nicht gehört worden zu sein. Das stimmt nicht. Positiv herausstellen möchte ich die konstruktive Kritik von Herrn Spieß und des DBB, der sich wohlwollend von der Diktion der letzten Tage der anderen Gewerkschaften abhebt“, so Dr. Frank Blechschmidt, kommunalpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Weiter sagte Dr. Blechschmidt:
„Nach der Anhörung im Innenausschuss besteht aus meiner Sicht dennoch Handlungsbedarf: Insbesondere bei dem Wechsel- und Schichtdienst (§ 194), aber auch im Regelungsbereich der Behinderten. Hier müssen wir ein Signal setzen.

Bei aller Kompromissbereitschaft von CDU und FDP in der Sache selbst, gehen wir unseren Weg weiter. Der bedeutet, dass eine Anhebung der Lebensarbeitszeit auf 67 Jahre dringend geboten ist, dies jedoch auch bei Beibehaltung der 42-Stunden-Woche. Denn die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft macht es erforderlich, dass wir alle länger arbeiten müssen. Schließlich sollen unsere sozialen Sicherungssysteme bezahlbar bleiben und auf dem hohen Niveau, das wir in Deutschland haben, erhalten werden. Bei der Ausgestaltung geht es darum, die Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen und sozialverträgliche Lösungen anzubieten. Das machen wir in Hessen in einem ersten Schritt mit dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz. Hier steht jedoch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit nicht als isolierte Maßnahme dar, sondern geht einher mit einer Flexibilisierung der Ruhestandsaltersgrenzen. Zugleich werden wir die Hinzuverdienstgrenzen deutlich erweitern.

Die FDP, die hessische Regierungskoalition, wir wollen ein modernes Dienstrecht. Dies werden wir bis Ende des Jahres 2011 schaffen.“