Dienstrechtsmodernisierungsgesetz

25.04.2013

DR. BLECHSCHMIDT: Gesetz vereinheitlicht Laufbahnrecht und sorgt für rückwirkende Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Dienstrecht

„Mit dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz sorgt die Koalition von CDU und FDP für mehr Flexibilität, Mobilität und Freiheit. Dies betrifft unter anderem den Wechsel des Dienstherrn und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein maßgebliches Ziel des Gesetzesvorhabens besteht darin, die zuvor über viele Gesetze des Bundes und des Landes verstreute Rechtslage zusammenzufassen und übersichtlich neu zu ordnen. Die über 100 unterschiedlichen Laufbahnen werden in 11 neuen Laufbahngruppen zusammengefasst und vereinheitlicht. So wird das Laufbahnrecht also erheblich schlanker, übersichtlicher und einfacher in der Anwendung. Insgesamt bekommt Hessen dank des vorliegenden Gesetzes ein modernes Dienstrecht „aus einem Guss“, das die Möglichkeiten der Landeszuständigkeit voll ausschöpft“, erklärte Dr. Frank BLECHSCHMIDT, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Dr. Blechschmidt, der auch Sprecher seiner Fraktion für das Tarif- und Dienstrecht ist, erklärte weiter:

„Es war zudem äußerst erfreulich, dass zuletzt auch die Anhörung im Innenausschuss zeigte, dass die Koalition mit dem 2. Dienstrechtsmodernisierungsgesetz einen soliden und zukunftsweisenden Entwurf vorgelegt hat, dessen Grundausrichtung von den Anzuhörenden ganz überwiegend bestätigt wurde. Eines der zentralen Anliegen, das wir mit unserem Gesetz vollständig und rückwirkend umsetzen wollen, ist die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. So stellen wir im Rahmen der Dienstrechtsmodernisierung eingetragene Lebenspartner mit Ehegatten dienstrechtlich rückwirkend zum 1.8.2001 den Ehegatten gleich.“