Dienstrechtsmodernisierungsgesetz/ Anpassungen Doppelhaushalt/ Steuervereinfachungen

29.11.2012

Christean Wagner und Wolfgang Greilich: „Regierungskoalition stellt die Weichen für einen modernen und attraktiven öffentlichen Dienst in Hessen“ – „Steuervereinfachung entlastet Bürger und baut Bürokratie ab“

„Die christlich-liberale Koalition fördert den leistungsstarken öffentlichen Dienst. Nachdem wir bereits im Jahr 2010 mit einem ersten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz auf die demografische Entwicklung reagiert haben, indem wir die stufenweise Anhebung der Altersgrenzen von 65 auf 67 Jahre entsprechend der Ruhestandsregelungen im Rentenrecht beschlossen haben, modernisieren wir jetzt in einem zweiten Schritt das Hessische Beamtengesetz (HBG), das Hessische Besoldungsgesetz (HBesG) und das Hessische Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG). Mit dem zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz haben wir die Weichen für einen modernen und attraktiven öffentlichen Dienst in Hessen gestellt“, erklärten die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen von CDU und FDP, Dr. Christean Wagner und Wolfgang Greilich, anlässlich ihrer Pressekonferenz zum Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (Drs. 18/6558), zu Anpassungen im Doppelhaushalt und zu Steuervereinfachungen (Drs. 18/6566).

„Im Beamtengesetz wird das bisherige Laufbahnsystem mit über 100 verschiedenen Laufbahnen umgestaltet. Die bisherigen Laufbahnen werden unter Beibehaltung der Laufbahngruppen des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes in elf Laufbahnfachrichtungen (Allgemeine Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Justiz, Steuerverwaltung, Schuldienst, Forstdienst, Technischer Dienst, Wissenschaftlicher Dienst, Medizinischer Dienst, Sozialer Dienst) zusammengefasst. Hierdurch wird das Laufbahnrecht transparenter und übersichtlicher und die Anwendung vereinfacht. Die Zuordnung von Bewerberinnen und Bewerbern mit unterschiedlichen Qualifikationen zu den einzelnen Laufbahnen wird erleichtert und der Verwaltungsaufwand auf vorher erforderliche Laufbahnwechsel verringert“, sagte Wagner.

„Durch das neugefasste Besoldungsrecht werden bundes- und landesrechtliche Regelungen überarbeitet und in einem Gesetz zusammengefasst. Das Einkommensniveau wird beibehalten. Keiner der Besoldungsempfänger erleidet durch die Änderungen der Besoldungstabellen Einbußen. Das Grundgehalt in Hessen knüpft gegenwärtig in starkem Maße an das Lebensalter an. Das neue Besoldungsgesetzes sieht die Abkehr vom lebensaltersbasierten Gehaltsmodell vor. Stattdessen wird ein Erfahrungsstufenmodell eingeführt, das sich an dem zum 1. Juli 2009 eingeführten System des Bundes orientiert“, ergänzte Greilich.

„Die größte Neuerung im Versorgungsrecht sorgt für einen verbesserten Austausch zwischen freier Wirtschaft und öffentlichem Dienst. Erstmals gibt es in Hessen einen Anspruch auf Mitnahme der Versorgungsanwartschaften. Beamtinnen und Beamte erhalten so die Möglichkeit, zukünftig ihre bereits erworbenen Anwartschaften in Form eines Altersgeldes mitzunehmen. Sie müssen bei einem Wechsel in die private Wirtschaft nicht mehr die finanziell nachteiligen Folgen einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung auf sich nehmen“, so die beiden Fraktionsvorsitzenden.

Zudem werden mit dieser Novelle einige Änderungen im Haushaltsplan 2013/2014 umgesetzt. Die Regierungskoalition hat die Einbringung des zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes abgewartet, weil dieses auch Auswirkungen auf die Besoldungsgruppen im öffentlichen Dienst haben kann. Wagner und Greilich nannten beispielhaft folgende Punkte:

• Die Rektorenbesoldung für Grundschulen wird ab dem 1. Oktober 2013 jeweils um eine Stufe angehoben. Der finanzielle Mehrbedarf beträgt ab dem Haushaltsjahr 2014 knapp vier Millionen Euro.

• Im Bereich des Polizeivollzugsdiensts werden die Möglichkeiten für eine angemessene Personalentwicklung verbessert. Hierfür sind 869 Stellenhebungen in der Besoldungsgruppe von A9 auf A10 sowie 261 Stellenhebungen von A10 nach A11 vorgesehen. Die Finanzierung in Höhe von mehr als fünf Millionen Euro erfolgt durch ressortinterne Umschichtungen

• Bei den Unterhaltsbeihilfen für die rund 1.500 Rechtsreferendare in Hessen sind Verbesserungen vorgesehen, weil sie derzeit unter dem Bundesdurchschnitt liegen. Ab dem 1. Juli 2013 wird es daher eine Anhebung von derzeit 942 Euro auf 1030 Euro monatlich geben. Hierfür werden 2,3 Millionen Euro für beide Jahre zur Verfügung gestellt

„Vor dem Hintergrund aktueller Gerichtsurteile und weiterer Gesetzesvorhaben auf Bundes- und Landesebene haben die Fraktionen von CDU und FDP darüber hinaus Anpassungen für den Doppelhaushalt vorgenommen“, so Wagner und Greilich. Im Einzelnen nannten die beiden Fraktionsvorsitzenden folgende Punkte:

• Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verändern wir das Besoldungsrecht für die Hessischen Hochschullehrer und stellen hierfür jährlich weitere 3,2 Millionen Euro zur Verfügung. Die Besoldung soll in Zukunft wieder allein durch das Grundgehalt gewährleistet werden, das wir zu diesem Zweck anheben. Weitere Schwerpunkte der Reform sind die Einführung von fünf Erfahrungsstufen unter Beibehaltung leistungsabhängiger Bestandteile.

• Das erste Paket der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) zum 1. Januar 2014 führt zu einer Stärkung des Ländlichen Raums. Der KFA wird um einen Demographiefaktor ergänzt. Auf der Basis der vorläufigen KFA-Zahlen für 2012 entstünde für das Haushaltsjahr 2014 ein Plus von knapp 19 Prozent oder rund 72 Millionen Euro für die Kommunen des ländlichen Raums. Dies ist eine wichtige Nachricht und zeigt, dass die christlich-liberale Koalition den Zusammenhalt in unserem Land stärkt. Alle 447 hessischen Kommunen haben in 2014 einen finanziellen Zugewinn. Durch eine Neuverteilung innerhalb der kommunalen Familie fällt dieser Zugewinn bei ca. 260 Kommunen (60 Prozent) im ländlichen Raum stärker aus.

• Durch die Einigung zwischen Hessischer Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden über den konnexitätsbedingten Ausgleich der Mindestverordnung und den Regelungen des Hessischen Kinderförderungsgesetzes erhalten die Kommunen im Jahr 2013 125 Millionen und im Jahre 2014 117 Millionen Euro. Dies ergibt eine Mittelerhöhung von 70 Millionen Euro 2013 und von 54 Millionen Euro in 2014.

• Eine enge Verzahnung von Forschung und Wirtschaft ist eine entscheidende Grundlage für den Fortschritt unseres Landes. Wir begrüßen es daher sehr, dass das Massachusetts Institute of Technology (MIT) seine exzellente Forschung zu Logistik und Mobilität mit einem weiteren internationalen Standort im HOLM in Frankfurt erweitern will. Das HOLM wird folglich in Europa zur Hauptniederlassung des MIT im Bereich Logistik. Dazu soll eine Gesellschaft gegründet werden, die in Zusammenarbeit von Land und MIT die Trägerschaft für das neue Institut übernehmen kann. Um den Forschungsstandort Hessen auf diese Weise maßgeblich zu fördern, sind für die Jahre 2013 und 2014 jeweils eine Million Euro als Investition in dieses Projekt vorgesehen.

• Durch den demografischen Wandel werden sich die Anforderungen an das Gesundheitswesen dramatisch ändern. Wir wollen durch eine hochwertige medizinische Versorgung die Standortattraktivität gerade auch im ländlichen Raum langfristig sichern. Wir stellen Landkreisen und kreisfreien Städten zur Entwicklung regionaler Programme einen Betrag in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.

• Die Zahl der Asylsuchenden ist in den vergangenen Monaten wesentlich stärker gestiegen ist, als nach früheren Prognosen der Bundesregierung erwartet wurde. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angehoben werden. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, den Kommunen einen entsprechenden Ausgleich für die Personen zukommen zu lassen, für die monatliche Pauschalen nach dem Landesaufnahmegesetz geleistet werden. Das Land stellt für diese Leistungen jährlich 15 Millionen Euro mehr zur Verfügung.

Desweiteren machten Wagner und Greilich auf die länderübergreifend entwickelten „Elf Vorschläge“ für Steuervereinfachungsgesetz 2013 aufmerksam. Wir haben deshalb heute einen Antrag in den Hessischen Landtag eingebracht. Damit unterstützen wir die länderübergreifenden Steuervereinfachungsvorschläge von Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bremen, die vergangenen Freitag in den Bundesrat eingebracht worden sind.

Die elf Vorschläge sehen unter anderem folgende Maßnahmen vor:

• Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags um 130 Euro auf 1.130 Euro
• Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen
• Einführung einer Pauschale von 100 Euro monatlich für das häusliche Arbeitszimmer
• Aufwendungen für Handwerkerleistungen sollen erst ab einem jährlichen Sockelbetrag von 300 Euro steuerlich berücksichtigt werden
• Der Abzug von Unterhaltsleistungen soll durch höhere Auflagen einfacher und betrugssicherer gestaltet werden.

„Hessen hat im Bereich der Steuergesetzgebung bereits in der Vergangenheit wichtige Initiativen angestoßen, die etwa in das Steuervereinfachungsgesetz 2011 eingeflossen sind. Die aktuellen Vorschläge zur Vereinfachung des Steuerrechts führen zu einer weiteren deutlichen Entlastung der Bürger. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter im Bereich der Finanzverwaltung und Steuerberatung von überflüssiger Bürokratie und unnötigen Kosten befreit. Wir setzen uns mit diesen parteiübergreifend entwickelten Plänen dafür ein, die steuerrechtlichen Vorschriften zu entschlacken und ein verständlicheres Steuerrecht zu schaffen“, sagte Wagner.

Die „Elf Vorschläge“ sehen sowohl Mehr- als auch Mindereinnahmen vor, wirken insgesamt aber aufkommensneutral. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Vereinfachungsmaßnahmen ohne Auswirkungen auf die Haushalte umgesetzt werden können. Damit wird der Beweis erbracht, dass eine Vereinfachung des Steuerrechts und eine Entlastung von Steuerpflichtigen und Steuerverwaltung auch ohne Belastung der finanziellen Lage von Kommunen, Ländern und Bund erreicht werden kann. Neben der Vereinfachung geht es vor allem auch um Steuergerechtigkeit und Steuersystematik, weil Mitnahmeeffekte, Steuergestaltungsmöglichkeiten und unsystematische Ausnahmetatbestände reduziert werden“, erklärte Greilich.

Wagner und Greilich forderten auch die Opposition zu konstruktiver Mitarbeit auf: „SPD und Grüne müssen ihre Blockadehaltung bei wichtigen steuerlichen Vorhaben im Bundesrat – etwa beim Gesetz zum Abbau der kalten Progression – aufgeben. Die Verweigerung einer konstruktiven Zusammenarbeit schadet Arbeitnehmern, Unternehmen und Kommunen in Hessen. Dies zeigte sich zuletzt in der Ablehnung des Steuerabkommens mit der Schweiz. Unserem Land geht so jährlich ein zweistelliger Millionenbetrag an Mehreinnahmen und durch die nun ausbleibende Nachversteuerung mehreren hundert Millionen Euro verloren“, so die beiden Fraktionsvorsitzenden.