Dienstrecht

07.03.2013

DR. BLECHSCHMIDT: Überwiegend positive Anhörung bestätigt Koalitionsentwurf zur Dienstrechtsmodernisierung

„Die heutige Anhörung im Innenausschuss hat gezeigt, dass die Koalition mit dem 2. Dienstrechtsmodernisierungsgesetz insgesamt einen soliden und zukunftsweisenden Entwurf vorgelegt hat. Ganz überwiegend bestätigten die Anzuhörenden sowohl die Notwendigkeit einer umfassenden Neuordnung des Dienstrechts, als auch die Grundrichtung des mit dem Gesetzentwurf verfolgten Kurses. Auch haben wir die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften im aktuellen Gesetzentwurf vollständig und rückwirkend umgesetzt“, erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der hessischen FDP-Landtagsfraktion, Dr. Frank BLECHSCHMIDT.

Dr. Blechschmidt, der auch Sprecher seiner Fraktion für das Tarif- und Dienstrecht ist, erklärte weiter:

„Ein wesentlicher Teil des Gesetzesvorhabens besteht darin, die zuvor über viele Gesetze des Bundes und des Landes verstreute Rechtslage zusammenzufassen und übersichtlich neu zu ordnen. Dabei wird bewährtes beibehalten und lediglich in einheitliches Landesrecht überführt. Die ganz überwiegend positiven Rückmeldungen zu den wesentlichen inhaltlichen Neuerungen bestätigen allerdings die Koalition von CDU und FDP in dem Bestreben, die Modernisierung des Dienstrechts zügig voranzutreiben und für mehr Flexibilität, Mobilität und Freiheit, etwa beim Wechsel des Dienstherrn oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zu sorgen.“

Mit dem vorliegenden Entwurf bekomme Hessen nun ein Dienstrecht „aus einem Guss“, das die Möglichkeiten der Landeszuständigkeit voll ausschöpfe. Wesentliche Neuerungen lägen in der bedeutenden Vereinfachung des Laufbahnrechts, der Überleitung von den rechtlich unsicheren Altersstufen zu Erfahrungsstufen sowie der Mitnahmefähigkeit von Versorgungsanwartschaften für Beamtinnen und Beamte statt der bisherigen, ungünstigen Nachversicherung. „Dies wird die Durchlässigkeit zwischen Beamtenschaft und freier Wirtschaft in beide Richtungen entscheidend verbessern. Besonderen Wert legen wir auf die Feststellung, dass die Koalition in ihrem Entwurf Sorge getragen hat, dass durch die Überleitung in die neuen Strukturen kein Bediensteter wesentlich schlechter gestellt werden wird. Die zahlreichen Detailanregungen, die wir von den Anzuhörenden und Sachverständigen heute während der Anhörung auf den Weg bekommen haben, werden wir nun sorgsam prüfen und diskutieren, inwieweit wir ein insgesamt bereits gutes Gesetz nun noch an einigen Stellen weiter verbessern können“, so Dr. Blechschmidt.