Dienstrecht Kommunaler Wahlbeamter

12.02.2015

GREILICH: Aufhebung der ‎Altershöchstgrenze ist positiv – Neuregelung der Ruhegehaltsansprüche greift zu kurz

„‎Die heutige Anhörung zur Reform des Dienstrechts kommunaler Wahlbeamter hat gezeigt, dass die Vorschläge der schwarz-grünen Koalition zwar grundsätzlich in die richtige Richtung gehen, aber an einigen Stellen nicht zu Ende gedacht sind. Dies gilt insbesondere für die Neuregelung der Versorgungsansprüche: Richtig ist, dass es weder sachgerecht noch vermittelbar ist, dass schon nach nur einer Wahlperiode und völlig unabhängig der Umstände eines Ausscheidens aus dem Amt ein erheblicher, lebenslanger Versorgungsanspruch entsteht. Die von der Koalition nunmehr vorgeschlagene Lösung mit einer Kombination aus Mindestalter von 55 bzw. 60 Jahren und einer Mindestamtszeit von 8 Jahren zur Entstehung von Ansprüchen wird zwar zu Einsparungen führen, aber auch dazu, dass die Attraktivität zur Übernahme von Wahlämtern für junge Kandidaten oder erfahrene Beamte massiv sinkt. Wir plädieren daher wie beispielsweise auch vom Bund der Steuerzahler vorgeschlagen für einen echten Systemwechsel: Die beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche sollten für kommunale Wahlbeamte vollständig abgeschafft werden. Stattdessen sollte die Besoldung angehoben und dafür die Altersvorsorge von den Bürgermeistern und Landräten eigenständig organisiert werden. Dass dies funktionieren kann, zeigt das Beispiel Nordrhein-Westfalen. Damit ‎wäre die Verantwortung für die Pensionsansprüche alleine bei den Wahlbeamten, unabhängig von Dienstdauer oder Alter bei Ausscheiden.“, so der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang GREILICH.

Greilich weiter:

„Die Abschaffung der Höchstaltersgrenze für die Wahl als Bürgermeister, Landräte oder Beigeordneter halten wir für positiv: Es gibt keinen Grund, erfahrene und voll leistungsfähige Amtsinhaber auf Grund einer starren Altersgrenze aus dem Amt zu drängen.“