Dienstrecht kommunaler Wahlbeamter

26.03.2015

HAHN: Abschaffung von Altersgrenzen ist richtig, Versorgungs- und Beihilferegelungen jedoch unzureichend – Gesetzes-Sammelsurium so nicht zustimmungsfähig

„Der vorliegende Gesetzesentwurf stellt ein Sammelsurium von einigen richtigen Regelungen, einigen im Grundsatz nachvollziehbaren Ansätzen, die jedoch ausbaufähig sind und leider einigen wirren Maßnahmen dar: Einer Abschaffung der Altersgrenzen für Bürgermeister und Beigeordnete wäre für uns zustimmungsfähig, da die Bürgerinnen und Bürger sehr gut selbst entscheiden können, ob ein 18-jähriger die erforderliche Reife zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes hat, oder ob ein
75-jähriger noch rüstig genug für diese Aufgabe ist. Das Ansinnen der Koalition, die beamtenrechtliche Versorgung für Wahlbeamte an die Realitäten anzupassen, geht ebenfalls in die richtige Richtung, weil nicht vermittelbar ist, dass im Extremfall ein 35-jähriger Bürgermeister nach einer Wahlperiode freiwillig nicht mehr kandidiert und dann bis zum Eintritt in den Ruhestand eine sofortige Versorgung von 35 Prozent der Dienstbezüge erhält. Hier hätten wir uns allerdings eine echte Neuordnung in Form einer vollständigen Abschaffung der beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche für kommunale Wahlbeamte vorgestellt, im Folge derer Bürgermeister, Landräte und andere Wahlbeamte selbst ihre Altersvorsorge – natürlich gegen höhere Dienstbezüge – gestalten könnten“, erklärte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jörg-Uwe HAHN.

Weiter erklärte Hahn:

„Das, was die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen dann allerdings bezüglich der Neuordnung der Beihilfe klammheimlich in dieses Gesetz mit hinein gemogelt haben, obwohl die Beihilfe mit dem ursprünglichen Gesetz rein gar nichts zu tun hatte, ist ein Affront gegenüber dem Parlament. Eine Anhörung der Spitzenverbände, Gewerkschaften und Fachleute fand zwar zu dem Gesetz, aber nicht zu diesem erst nachträglich eingefügten, für tausende Beamte aber sehr wichtigen Punkt, statt. Mehrere Versuche unsererseits, doch noch ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren herbeizufahren, hat die Koalition abgelehnt. Schon alleine wegen dieser eigenwilligen Interpretation des selbst von CDU und Grünen ausgerufenen „neuen Stils“ im Landtag konnten wir dem Gesetz am heutigen Tage nicht zustimmen.“