DEIßLER/HOFMANN: HöMS-Konstruktion wird Verfassung nicht gerecht
- SPD und Freie Demokraten sehen sich durch Verhandlung bestätigt
- Schwarz-Grün steuert auf weitere juristische Niederlage zu
- Wo Hochschule draufsteht, muss auch Hochschule drin sein
Die Fraktionen von SPD und Freien Demokraten sehen sich nach der gestrigen mündlichen Verhandlung am Hessischen Staatsgerichtshof in ihrer Einschätzung bestätigt, dass die Rechtskonstruktion der Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) verfassungswidrig ist – die beiden Fraktionen hatten im Juni 2022 einen gemeinsamen Normenkontrollantrag zur HöMS eingereicht. „Die mündliche Verhandlung hat nach unserer Wahrnehmung deutlich gemacht, dass die Organisationsstruktur der HöMS verändert werden muss. Damit würde sich nicht nur bewahrheiten, worauf Fachleute die schwarz-grüne Landesregierung im Gesetzgebungsprozess eindringlich hingewiesen hatten, was Schwarz-Grün aber ignoriert hat. Es ist auch sehr gut möglich, dass die Landesregierung auf eine weitere juristische Niederlage zusteuert und erneut bescheinigt bekommt, nicht verfassungskonform zu handeln, nachdem sie bereits mit ihrem Corona-Sondervermögen und der Beamtenbesoldung gescheitert war“, erklären die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike HOFMANN, und die hochschul- und wissenschaftspolitische Sprecherin der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Lisa DEIßLER.
Heike Hofmann betont: „Der von Schwarz-Grün geschaffene organisatorische Hybrid, der gleichzeitig eine Hochschule im Sinne des hessischen Hochschulgesetzes und eine Polizeibehörde sein soll, funktioniert nicht. Wichtig ist, dass die Ausbildung der Polizistinnen und Polizisten weiter verbessert wird. Das muss aber in einer adäquaten Einrichtung geschehen, die den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Was nicht geht: Eine Hochschule zu schaffen, die die Kriterien einer Hochschule gar nicht erfüllt – unter anderem, weil die Studentinnen und Studenten gar keine Studierenden im engeren Sinne, sondern weisungsgebundene Anwärterinnen und Anwärter sind.“
Lisa Deißler ergänzt: „Es hat sich gezeigt, dass es tiefgreifende Defizite und Schwachstellen im Konstrukt der HöMS gibt und hinter der Wissenschaftsfreiheit wie von uns prognostiziert ein dickes Fragezeichen steht. Die HöMS in ihrer aktuellen Form ist offenkundig keine wissenschaftsadäquate Organisation. Wer eine Forschungseinrichtung haben will, muss auch die Freiheit von Forschung und Lehre garantieren. Was außen draufsteht, muss auch drinnen zu finden sein.“
Der von den beiden Fraktionen beauftragte Verfahrensbevollmächtigte Prof. Dr. Markus Ogorek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln, resümiert: „Die mündliche Verhandlung – und die darin aufseiten der Landesregierung zutage getretenen Argumentationsnöte – haben deutlich gezeigt, dass die rechtliche Konstruktion der HöMS den Anforderungen der Hessischen Verfassung nicht gerecht wird. Die HöMS ist nur vordergründig eine wissenschaftliche Hochschule. Ob es um die Auswahl des Präsidenten, seine Abberufung, die Machtverhältnisse im Präsidium, die Kontrollrechte des wissenschaftsfernen Kuratoriums oder die Zusammensetzung des Senats geht: Die angegriffenen gesetzlichen Regelungen verletzen die Wissenschaftsfreiheit und das verfassungsverbürgte Recht der Hochschule auf Selbstverwaltung. Nicht zuletzt deshalb, weil die HöMS zukünftig zur Blaupause einer Umgestaltung von anderen Hochschulen in Hessen werden könnte, bleibt zu hoffen, dass der Staatsgerichtshof möglichst zeitnah eine Entscheidung fällen und dem andauernden Verfassungsbruch ein Ende setzen wird. Dass auch die unabhängige Landesanwältin unsere rechtlichen Bedenken in fast allen Punkten teilt, stimmt uns zuversichtlich.“