Debatte um Vorratsdatenspeicherung

03.02.2011

Wolfgang Greilich: „Quick-Freeze statt Vorratsdatenspeicherung“

„Das von der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagene Quick-Freeze-Verfahren kann eine Möglichkeit sein, die vom Bundesverfassungsgericht gekippte Regelung der Vorratsdatenspeicherung neu und verfassungsgemäß zu fassen“.
Weiter sagte Greilich:
„In einem der umfangreichsten Massenklageverfahren in der deutschen Geschichte – mit fast 35.000 Bürgern, zu denen auch viele Persönlichkeiten der FDP gehörten – hat das Bundesverfassungsgericht im März 2010 geurteilt, dass die vorsorgliche, anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten gegen das deutsche Grundgesetz verstößt. Deshalb wird es die Wiederauflage der vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Vorratsdatenspeicherung nicht geben. Fest steht aber auch: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch im Internet muss es Verbrechensbekämpfung geben. Erforderlich sind deshalb hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes. Dafür ist das von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene „Quick-Freeze-Verfahren“ eine gute Grundlage.
Quick-Freeze wird bereits in den USA und Kanada erfolgreich praktiziert. Damit können bei Telekommunikationsunternehmen bereits vorhandene Verkehrsdaten anlassbezogen gesichert und ein Zugriff staatlicher Behörden unter richterliche Anordnung gestellt werden. Die Speicherungsdauer muss so kurz wie möglich bemessen und gleichzeitig praktikabel gestaltet werden.
Wir diskutieren dieses schwierige wie auch sensible Thema in großer Sachlichkeit mit unserem Koalitionspartner. Wir sind überzeugt, dass wir nach sorgfältiger Prüfung aller Aspekte eine ausgewogene und praxistaugliche Regelung finden werden.“