Datenschutzberichte

01.02.2012

GREILICH: Effektiver Datenschutz ist Kernpunkt der verantwortlichen Informationsgesellschaft
Eine Harmonisierung des Datenschutzes im europäischen Rechtsrahmen kann dazu beitragen, den Datenschutz europaweit einheitlich voranzubringen.

„Aber wir müssen darauf achten, dass Spielregeln, die für alle Mitgliedstaaten gelten, nicht zu einem Absinken des vorhandenen Schutzniveaus in Deutschland und speziell in Hessen führen. Alleingänge der EU bei Durchführungsbestimmungen kann und darf es daher nicht geben“, erklärte der datenschutzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH.

Weiter sagte Greilich anlässlich der heutigen Erörterung der Datenschutzberichte im Hessischen Landtag:

„Datenschutz ist längst keine Angelegenheit mehr, die einzig im Verhältnis zwischen Bürger und Staat angesiedelt ist. Da wir heutzutage auf Schritt und Tritt digitale Fußabdrücke hinterlassen, ist es für die Wahrnehmung der individuellen Verantwortung für die eigenen Daten ganz entscheidend, darüber informiert zu sein, welche Daten im Einzelfall hinterlassen werden, und vor allem, was mit ihnen geschieht. Deshalb haben wir entschieden, dass der Bericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten durch dessen erweiterte Zuständigkeit künftig auch den Datenschutz im privaten Bereich umfasst.“

Auch von privater Seite würden Daten längst auf breiter Front erhoben, gesammelt, verknüpft, verwendet und verkauft. Auch sei der Staat nicht frei von Interessenkonflikten, wenn es z.B. um den Zugriff auf private Datenbestände gehe. „Daher haben wir als Regierungskoalition unter Federführung der FDP-Fraktion in die Beratungen zur Neuordnung des Datenschutzes im Hessischen Landtag auch die Fraktionen der Opposition eingebunden. Im Konsens aller demokratischen Fraktionen haben wir die Position des Hessischen Datenschutzbeauftragten durch Ergänzung der Regelungen zur Unabhängigkeit und zur Übertragung der Zuständigkeit für den privaten Datenschutz entscheidend gestärkt.“ Greilich würdigte in diesem Zusammenhang die bislang von den Mitarbeitern des Regierungspräsidiums in Darmstadt geleistete, „hervorragende Arbeit als Aufsichtsbehörde über den privaten Datenschutz“. Er verwies aber auf die sachlich und europarechtlich gebotene Zusammenlegung. „Die unabhängige Kontrolle über den Datenschutz wird in der Zukunft nun gemäß den europäischen Vorgaben aus einem Guss geleistet werden“, so Greilich. „Damit ist Hessen als ‚Ursprungsland des Datenschutzes‘ erneut an der Spitze.“