Datenschutz

09.06.2011

GREILICH: Automatisierte Gesichtserkennung auf Facebook ist datenschutzrechtlich bedenklich und muss überprüft werden
„Das soziale Netzwerk Facebook hat eine neuartige Funktion eingeführt, die die Gesichtserkennung automatisiert.“

Weiter erklärte Greilich, der auch stellvertretender Vorsitzender seiner Fraktion ist:

„Das ist offenbar datenschutzrechtlich bedenklich und muss dringend überprüft werden.Der amerikanische Onlinekonzern Facebook hat eine neue Funktion eingeführt, offenbar erneut, ohne die Benutzer darüber vorab zu informieren oder im Wege einer ‚opt-in‘-Lösung die Neuerungen lediglich für die Benutzer freizuschalten, die einer Nutzung ausdrücklich zustimmen.“ Die neue Funktionalität des auch in Hessen besonders unter Jugendlichen extrem beliebten sozialen Netzwerks beinhalte dabei eine Gesichtserkennung, die die von Benutzern hochgeladenen Fotos nach „Freunden“ durchsuche und diese dann anderen Benutzern „vorschlagen“ könne. Bereits zuvor war es Benutzern möglich gewesen, andere Benutzer auf Fotos und Bildern zu markieren.

„Bereits diese Praxis halte ich, bei allem Verständnis für die spannenden Möglichkeiten neuer Technik, unter datenschutzrechtlichen Vorzeichen für problematisch. Diese neuartige Funktion automatisiert jetzt auch noch diesen Vorgang, was auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte offenbar als bedenklich einstuft. Besonders aber die Tatsache, dass man als Benutzer des Online-Dienstes praktisch wortlos und ohne Vorwarnung für diese neue Funktion freigeschaltet wird und dann womöglich eine Vielzahl von erfolgten Markierungen auf Fotos anderer Benutzer von Hand selbst löschen muss, ist nach meiner Auffassung ein absolutes Unding und disqualifiziert diese Funktion. Es handelt sich um einen ungerechtfertigten Eingriff in das verfassungsmäßig garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, sagte der liberale Innenpolitiker.

Greilich, der Facebook selbst auch im Rahmen seiner Tätigkeit als Landtagsabgeordneter nutzt, riet allen hessischen Benutzerinnen und Benutzern, in den Einstellungen für die Privatsphäre die entsprechende Vorschlagsfunktion zu deaktivieren. „Ich hätte mir gewünscht, dass die an sich positiven und fortschrittlichen Entwicklungen im Bereich der Online-Technologie nicht immer auf diese Art und Weise quasi durch die sprichwörtliche ‚kalte Küche‘ eingeführt werden, damit jeder auf informierter Grundlage für sich selbst entscheiden kann, ob er die neuen Funktionen nutzen möchte, oder nicht. Ich habe diese neueste Änderung daher zum Anlass genommen, Innenminister Rhein in einem gemeinsamen Brief mit meinem verbraucherschutzpolitischen Kollegen Helmut von Zech zu bitten, den Sachverhalt im Interesse des Schutzes der Persönlichkeitsrechte unserer Bürgerinnen und Bürger zu prüfen. Besonders geht es mir darum, Möglichkeiten zu eruieren, wie ähnliches in Zukunft verhindert werden kann“, so Greilich.