Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz

Anlässlich der heutigen Ersten Lesung des Gesetzentwurfs für ein Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz erklärte der datenschutzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN: „Kurz vor knapp sollen wir jetzt also das neue Datenschutzgesetz beraten – oder wie es künftig heißen wird: Datenschutz und Informationsfreiheitsgesetz. Davon ausgehend, dass das Gesetz bereits am 25. Mai in Kraft getreten sein muss, weil ansonsten die Europäische Datenschutzgrundverordnung unmittelbar gilt, ist das ein ziemlich kurzer Zeitraum für ein sehr umfangreiches Gesetz, für ein Gesetz, bei dem jedes Detail eines Paragrafen eine immense Auswirkungen auf die Rechte jedes Einzelnen haben kann. Umso ärgerlicher ist es, dass die Regierungsfraktionen ihren Entwurf für das Gesetz nur eine Woche zuvor vorgelegt haben. Ziel der Novelle des Datenschutzgesetzes muss es doch sein, dass wir das hohe Datenschutzniveau, das wir hier in Hessen haben und auf das wir wirklich stolz sein können, auch nach Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung erhalten und sogar stärken können.

Um weiterhin Spitze beim Datenschutz zu bleiben, hat der Hessische Datenschutzbeauftragte immer wieder darauf gedrängt, dass Hessen die sogenannten Öffnungsklauseln konsequent nutzen sollte, um Konkretisierungen, Abweichungen und Ausnahmen vom europäischen Recht vorzunehmen. Nach einem ersten Blick auf den Gesetzentwurf sieht es so aus, dass diese Möglichkeit an vielen Stellen genutzt wurde. Allerdings verwundert es uns doch, dass nur eine geringe Anzahl der Gesetze geändert wurde. Denn in ihrer Antwort vom 27. April diesen Jahres auf meine Kleine Anfrage hat die Landesregierung noch eine Überprüfung von mehr als 70 Gesetzen aufgelistet. Besteht über die beabsichtigten Änderungen kein Änderungsbedarf mehr?

Ein modernes Hessen braucht ein modernes Datenschutzrecht. Dazu gehört auch das neue Informationsfreiheitsgesetz, das den Anspruch der Bürger auf Zugang zu amtlichen Informationen regelt. Erfreulich ist, dass viele Regelungen, die sich bereits in anderen Bundesländern bewährt haben, Einzug in den hessischen Vorschlag gefunden haben. Auf diese Weise stellt das Gesetz die Funktionsfähigkeit der Verwaltung sicher und bringt Informationsfreiheit und Datenschutz miteinander in Einklang. Intensivere Beratungen werden allerdings über die Vorschläge zur Bestimmung des Verarbeitungszweckes notwendig und damit einhergehend über die Regelung der Information des Betroffenen bzw. etwaige Auskunftsbeschränkungen sein. Hierfür werden wir die Anhörung sowie die Ausschussberatungen nutzen.