Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz
- für ein modernes und rechtssicheres hessisches Datenschutzgesetz bedarf es Änderungen
- Bereichsausnahme für Polizeibehörden und Verfassungsschutz streichen
- Freie Demokraten weiterhin bereit, gemeinsame Änderungen zu erarbeiten
Anlässlich der heute im Innenausschuss gefassten Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf für ein Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Obwohl auch die Koalitionsfraktionen erheblichen Änderungsbedarf erkannt haben, wurde der Gesetzentwurf heute unverändert dem Landtag zur zweiten Lesung empfohlen und die von den Freien Demokraten unterbreiteten Änderungen abgelehnt. Wir haben in unserem Änderungsantrag Anregungen aus der umfangreichen Anhörung aufgegriffen und beispielsweise beantragt, die von Schwarz-Grün vorgesehene Bereichsausnahme für Polizeibehörden und Verfassungsschutz zu streichen. Eine solche Totalausnahme ist in keinem anderen Land bzw. dem Bund gesetzlich normiert. In Hessen wollen CDU und Innenministerium damit ihre Desinformationsstrategie gesetzlich verankern und die Grünen machen einfach mit.“
Der datenschutzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN ergänzte:
„Die Freien Demokraten sind auch weiterhin bereit, notwendige Änderungen am Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz gemeinsam mit den anderen Fraktionen zu erarbeiten. Unser Ziel bleibt, durch die Novelle des Datenschutzgesetzes, dass wir das hohe Datenschutzniveau, das wir hier in Hessen haben und auf das wir wirklich stolz sein können, auch nach Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung erhalten und sogar stärken können.“