Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz

  • Viel Kritik am schwarz-grünen  Gesetzentwurf
  • Hessen braucht ein rechtssicheres ‎und modernes Datenschutzgesetz
  • Freie Demokraten unterstützen Forderung der Kammern und Freien Berufe für eine Bereichsausnahme

Anlässlich der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf für ein Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz erklärte der datenschutzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN: „In der heutigen Anhörung sind von den Anzuhörenden teils sehr kritische Stellungnahmen geäußert und viele Hinweise und Änderungsvorschläge gegeben worden. Die Freien Demokraten bewerten beispielsweise die 25 Änderungsvorschläge des Hessischen Datenschutzbeauftragten positiv.‎ Es zeigt sich, dass das kurz vor knapp von den Koalitionsfraktionen eingebrachte neue Datenschutzgesetz dringend nachgebessert werden muss. Auch die heute erneut von der Rechtsanwaltskammer, des Versorgungswerkes der Landesärztekammer und des Verbandes der Freien Berufe vorgetragene Forderung, auch für diese eine Bereichsausnahme vorzusehen, unterstützen die Freien Demokraten ausdrücklich.“

Dr. ‎h.c. Hahn weiter:

„Misslich ist, dass die Koalition viel Zeit hat verstreichen lassen, und der 25. Mai, an dem die Europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft tritt, unmittelbar bevorsteht. Nun obliegt es dem Landtag, ‎ dieses wichtige Gesetz im Eilverfahren zu beraten und rechtzeitig zu verabschieden. Ziel der Freien Demokraten ist es, durch die Novelle des Datenschutzgesetzes, das hohe Datenschutzniveau, das wir hier in Hessen haben und auf das wir wirklich stolz sein können, auch nach Inkrafttreten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung zu erhalten und sogar stärken zu können.“