Datenschutz

12.07.2011

GREILICH: Neue Mindeststandards bei EC-Lastschriften zeigen: Unsere Reform wirkt verbraucherfreundlich
„Die unter Federführung der FDP-Landtagsfraktion beschlossene Neuregelung des hessischen Datenschutzes schützt die Bürger im Alltag. Das zeigen die neuen Mindeststandards bei EC-Lastschriften.“

Weiter sagte Greilich:

„Über diesen ersten Erfolg freuen wir uns. Wir begrüßen, dass sich die Datenschutzbehörden von Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen auf neue Mindeststandards beim Lastschriftverfahren mit EC-Karten geeinigt haben. Die langjährige Forderung der FDP-Fraktion, die wir mit den anderen Fraktionen im Hessischen Landtag umsetzen konnten, nämlich die Datenschutzkontrolle des öffentlich-rechtlichen und des privaten Bereichs unter dem Dach des Datenschutzbeauftragten zusammenzuführen, spürt nun jeder Kunde an der Kasse. Die Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher werden beim Einsatz der EC-Karte nun nur noch Tage und nicht mehr bis zu einem Jahr gespeichert. Außerdem ist es gut, dass jeder Kunde, der ein solches Lastschriftverfahren nutzt, informiert werden soll, dass seine Daten verwendet werden.

Dass es künftig mehr Datenschutz bei der Zahlung mit der EC-Karte gibt zeigt: Auch der private Datenschutz ist beim hessischen Datenschutzbeauftragten Prof. Ronellenfitsch und seinem Team in guten Händen.“